Pressemitteilung | Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V.

Vertriebsunternehmen vor besonderen Herausforderungen

Halber Steuersatz für Ausgleichszahlungen

(Berlin) - Die Anforderungen an den Vertrieb seien in den letzten Jahren erheblich gestiegen und würden noch zunehmen. Um so stärker falle es ins Gewicht, wenn auch die Rahmenbedingungen die Unternehmen zusätzlich belasteten – so Horst Platz, Präsident der CDH. Er kritisierte auf der Pressekonferenz seiner Organisation am 2. November 2000 in Berlin in diesem Zusammenhang insbesondere die Steuerpolitik der Regierungskoalition.

Die Handelsvertretungen seien in den letzten Jahren von der Steuerpolitik besonders stark gebeutelt worden. Der Präsident erinnerte an die Einschränkungen bei der Abzugsfähigkeit der Reisekosten und die neue Geschäftswagenbesteuerung. Eine „Altlast“ aus dem Jahressteuergesetz sei immer noch nicht geklärt: Die Frage nämlich, ob die Handelsvertretungen tatsächlich bei einem Büro im eigenen Haus nur Kosten in Höhe von 2.400 DM steuerlich geltend machen können. Der Gesetzgeber habe es bis heute nicht geschafft, eine Klarstellung herbeizuführen, eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes stünde leider noch aus. Auch bei der Umsatzsteuer hätten die Unternehmen Verschlechterungen hinnehmen müssen: Vorsteuer aus Reisekosten könne nicht mehr angesetzt werden. Bei Bewirtungsaufwendungen und bei privater Nutzung der Geschäftswagen sei der Vorsteuerabzug verringert worden.

Das sogenannte Steuer-“Entlastungs“-Gesetz habe den Handelsvertretungen erneut einen schweren Schlag versetzt – so der CDH-Präsident weiter. Der halbe Steuersatz für außerordentliche Einkünfte sei abgeschafft worden, und zu diesen Einkünften zählten auch die Ausgleichsansprüche der Handelsvertreter. Dies habe bei manchem Unternehmer die geplante Altersvorsorge wie eine Seifenblase platzen lasse.

Zwar solle der halbe Steuersatz für Gewinne aus Betriebsveräußerungen und Betriebsaufgaben für aus dem Berufsleben ausscheidende Unternehmer wieder eingeführt werden. Die Ausgleichszahlungen der Handelsvertreter gehörten nach der Rechtsprechung weder zu den Erlösen aus Betriebsveräußerungen noch zu denen aus Betriebsaufgaben, so dass die Handelsvertretungen von der möglichen Steuererleichterung nicht profilieren könnten.

Platz dazu wörtlich: „Dies ist für den Wirtschaftsbereich Handelsvermittlung und Vertrieb völlig unakzeptabel. Denn zwischen den Einkünften aus altersbedingten Betriebsveräußerungen und Ausgleichsansprüchen im Alter besteht kein sachlicher Unterschied, der steuerrechtlich eine differenzierte Behandlung erzwingen würde. Beide dienen nämlich der Altersvorsorge. Die CDH fordert daher seit jeher, die beiden Einkünfte gleich zu behandeln.“ Die CDH werde sich weiterhin dafür einsetzen, dass für Ausgleichszahlungen nicht nur der halbe Steuersatz wieder eingeführt werde, sondern der Gesetzgeber auch von der Mindestbesteuerung mit dem Eingangssteuersatz insgesamt absehe.

Vehement sprach sich der CDH-Präsident gegen die ökologische Steuerreform aus. Gerade für Handelsvertretungen als berufliche Vielfahrer sei die ökologische Umgestaltung des Steuerrechts ein besonderes Problem. Die exorbitant gestiegenen Benzin- und Dieselpreise würden sich unmittelbar auf den Ertrag der Unternehmen durchschlagen, was unter Umständen bis zur Existenzgefährdung gehen würde. Die Anhebung der Kilometerpauschale sei für selbständige keine Hilfe, daher müsse nach wie vor ein Ausgleich geschaffen werden.

Der CDH-Präsident betonte, dass die Steuerpolitik auch positive Ansätze hätte. Mit der Absenkung der Steuersätze, der Erhöhung des Grundfreibetrages, der faktischen Abschaffung der Gewerbesteuer für viele Einzel- und Personenunternehmen erfülle der Gesetzgeber zentrale Forderungen der CDH nach steuerlicher Entlastung der Unternehmen im Wirtschaftsbereich Handelsvermittlung und Vertrieb.

Den großen Durchbruch würde die CDH allerdings erst dann sehen, wenn der halbe Steuersatz für die Ausgleichsansprüche der Handelsvertreter wieder gelten würde. Der CDH-Präsident übte auch Kritik an den Einschränkungen bei den Abschreibungen als Maßnahmen zur Gegenfinanzierung. Für die Unternehmen in seinem Wirtschaftsbereich sei es vor allem nicht akzeptabel, die Abschreibungen für Personenkraftwagen von 5 auf 6 Jahre zu erhöhen. Auch da sei der Gesetzgeber nochmals gefordert.

Gesetz zur Teilzeitarbeit und zu befristeten Arbeitsverträgen darf nicht kommen

Der CDH-Präsident äußerte sich kritisch zu dem Kabinettsentwurf eines Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge. Der im Gesetzentwurf festgelegte Anspruch auf Teilzeitarbeit sei kontraproduktiv, da dieser Rechtsanspruch Teilzeitarbeit mehr behindere als begünstige. Der Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit könne von jedem Arbeitnehmer erhoben werden, dessen Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden hätte. Dies erschwere die Personalplanung der Unternehmen enorm und führe gerade im Außendienst zu großen organisatorischen Problemen.

Auch die Ausnahmeregelung für Kleinbetriebe unter 16 Beschäftigte sei aus Sicht der CDH nicht ausreichend. Wenn Arbeitgebern, die Mitarbeiter einstellen wollten, solche Steine in den Weg gelegt würden, dann werde sicher der eine oder andere auf Überstunden ausweichen und auf Neueinstellungen ganz verzichten. Das Gesetz würde letztlich nicht nur den Entscheidungsspielraum der Arbeitgeber beschränken, sondern sich auch für Arbeitnehmer ungünstig auswirken. Ein solches Gesetz gehörte nach Auffassung des CDH-Präsidenten in den Papierkorb.

„E or not to be“ - Neue Herausforderungen im Vertrieb durch E-Commerce

Im E-Business herrsche Aufbruchstimmung bis hin zur Euphorie. Es stelle sich natürlich die Frage – so der CDH-Präsident – inwieweit der klassische Vertrieb vom E-Commerce beeinflusst werde. Dies sei letztlich auch eine Überlebensfrage für die Handelsvertretungen.

Die Meinungen seien kontrovers: Auf der einen Seite werde E-Commerce als Bedrohung des konventionellen Vertriebs gesehen. Auf der anderen Seite werde die Auffassung vertreten, dass Internet zwar zur Unterstützung des Vertriebs genutzt werden könne, die persönlichen Kontakte jedoch nicht zu ersetzen seien.

Die CDH habe zu dieser Frage eine Studie beim Institut für Handelsforschung an der Universität zu Köln in Auftrag gegeben. Nach den Ergebnissen dieser Studie stehen die Handelsvertretungen einer möglichen Konkurrenz durch E-Business relativ gelassen gegenüber. Etwa 35 % rechnen nicht mit einer Gefährdung ihrer Geschäftsgrundlage. Für 30 % liegt die Gefährdung zwischen gar nicht und teils/teils. Insgesamt würden nur etwa 10 % der Befragten überhaupt im Internet irgendwelche Bedrohungen für den Vertrieb sehen.

Ob diese optimistische Sichtweise gerechtfertigt sei, werde die Zukunft zeigen – so der CDH-Präsident. Etwa 30 % der befragten Handelsvertretungen sähen im Internet Chancen für die eigene Vermittlungstätigkeit. Das Internet werde um so eher als Gefährdung betrachtet, je kleiner die Handelsvertretung sei, diese beurteilten auch die Chancen des Internets etwas zurückhaltender. International ausgerichtete Handelsvermittlungen hätten weniger Berührungsängste und erwarten durch das Internet eher Chancen für das eigene Unternehmen.

Gegenwärtig verfügten etwa 2/3 der befragten Handelsvertretungen über einen eigenen Internetanschluss, 12 % planten dieses noch bis zum Ende des Jahres. Differenziere man die Ergebnisse nach Wirtschaftsbereichen, gäbe es einige, die dem Medium aufgeschlossener gegenüberstehen: Investitionsgüter und Grundstoffe/allgemeine Produktionsgüter führten die Rangfolge an.

Am meisten werde das Internet für Bankgeschäfte und für e-mails genutzt. Weiterhin werde auch mit den vertretenen Unternehmen auf elektronischem Wege Daten ausgetauscht, auch Recherchen über das Internet, z. B. Preisvergleiche, Suche nach Adressen etc. seien als Nutzungsmöglichkeit interessant.

Für den Verkauf von Gütern und Dienstleistungen werde das Internet bei den Handelsvertretungen allerdings erst zögernd eingesetzt, nur etwa 5 % nutzten diese Möglichkeit. Auch die Bestellung von Waren per Internet habe sich bei den Handelsvertretungen noch nicht so recht durchsetzen können. Über eine eigene Webside würde bis zum Ende des Jahres jede 2. Handelsvertretung verfügen. Die Ziele, die damit verfolgt würden, seien vorrangig die Erhöhungen des eigenen Bekanntheitsgrades, die Verbesserungen der Kommunikation mit den vertretenen Unternehmen und den Kunden sowie die Erschließung neuer Kundengruppen.

Der CDH-Präsident zeigte sich überzeugt, dass E-Commerce den Vertrieb erheblich verändern werde. Insbesondere für die Handelsvertretungen mit nicht erklärungsbedürftigen Artikeln entstünde durch Internetplattformen erhebliche Konkurrenz. Mehr denn je werde es für die Handelsvertretungen heute darauf ankommen, durch individuelle Beratung und maßgeschneiderte Problemlösungen den Kunden und vertretenen Unternehmen einen konkreten Nutzen zu bringen. Auch im Elektronischen Business könnten Handelsvertretungen ihre Stärken ausspielen, z. B. bei der Zusammenstellung eines aufeinander abgestimmten Sortiments. Sie könnten damit den Kunden die oft mühsame Suche im Web ersparen.

Die Entwicklungen brächten es mit sich, dass die Anforderungen an den Vertrieb noch höher würden. Noch mehr Kompetenz, Kreativität und Einsatzbereitschaft werde verlangt. Dies bedeute natürlich auch für die CDH-Organisation, die Mitglieder auf diesem Weg zu begleiten und ihnen entsprechende Informationen, Beratung und Hilfestellung anzubieten.

Aus diesen Gründen entwickle die CDH auch gegenwärtig eine Internetplattform für Handelsvertretungen. Dies solle dem einzelnen Mitglied die Möglichkeit geben, unter einem gemeinsamen Dach mit allen Vorteilen präsent zu sein. Damit solle auch den Unternehmen, die eine Zusammenarbeit mit Handelsvermittlungen suchten, erleichtert werden, einen geeigneten Geschäftspartner zu finden.

Quelle und Kontaktadresse:
Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) Am Weidendamm 1 10117 Berlin Telefon: 030/72625-600 Telefax: 030/72625-699

NEWS TEILEN: