Verwundete Soldaten erhalten Anspruch auf Weiterbeschäftigung / Gesetzentwurf passierte Bundeskabinett? / Stellvertretender DBwV-Bundesvorsitzender Wolfgang Schmelzer: Es wird höchste Zeit, jetzt muss der Bundestag beschließen!
(Bonn/Berlin) - Das Bundeskabinett hat heute (8. August 2007) dem Entwurf des Einsatz-Weiter- verwendungsgesetzes zugestimmt. Das Gesetz ermöglicht künftig den Soldatinnen und Soldaten, die im Einsatz verwundet wurden, trotz möglicher- weise schwerer Behinderungen eine Weiterbeschäftigung beim Bund. Der Deutsche BundeswehrVerband hat das Gesetz mit angeschoben. "Das Einsatz -Weiterverwendungsgesetz ist eine notwendige Ergänzung des Einsatzver- sorgungsgesetzes, das ebenfalls auf Initiative des Deutschen Bundeswehr Verbandes vor drei Jahren in Kraft trat", erklärte der 1. Stellvertreter des DBwV-Bundesvorsitzenden, Oberstabsbootsmann Wolfgang Schmelzer.
"Die Entscheidung im Kabinett war längst überfällig, es ist zuviel Zeit verstrichen. Wir erwarten jetzt vom Deutschen Bundestag, dass er nach der Sommerpause das Gesetz beschließt", sagte Schmelzer. Dem DBwV seien die Fälle von mehreren schwer verwundeten Soldaten bekannt, die vergebens darauf gehofft hatten. Sie müssten sich jetzt auf dem zivilen Arbeitsmarkt nach einem Broterwerb umschauen.
Von den Verbesserungen im Weiterverwendungsgesetz werden Zeitsoldaten, Reservisten und freiwillig längerdienende Grundwehrdienstleistende profitieren. Wichtigster Bestandteil des Gesetzentwurfs ist der An- spruch auf Weiterbeschäftigung. Danach erhält auch ein Soldat, der sich etwa nur für eine festgelegte Zeit zum Dienst verpflichtet hat, die Chance, unbefristet beim Bund weiterarbeiten zu dürfen, wenn er in einem sogenannten Einsatzunfall mindestens die Hälfte seiner Fähigkeiten zum Broterwerb verloren hat. Berufssoldaten sind da per Einsatzversorgungsgesetz mit höheren Pensionen bereits abgesichert, nun sollen es auch alle anderen Soldaten und Angehörigen des Bundes- Zivilpersonals sein, die im Auslandseinsatz zu Schaden kommen.
Im Weiterverwendungsgesetz ist eine Schutzzeit vorgesehen, in der die Betroffenen Gelegenheit und Hilfe erhalten, wieder soweit zu genesen, dass sie arbeiten können. In dieser Phase dürfen sie auch nicht entlassen werden.
Schließlich soll das neue Gesetz die Versorgung nochmals erheblich verbessern, indem die sogenannte einmalige Unfallentschädigung künftig schneller gezahlt wird. Diese Zahlung in Höhe von 80.000 Euro wird fällig, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit wenigstens 50 Prozent ausmacht und Besserung nicht in Sicht ist. Bisher wurde dieses Geld erst nach Ende des Dienstverhältnisses gezahlt, also mitunter lange Zeit nach dem Einsatzunfall.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher BundeswehrVerband e.V. (DBwV), Bundesgeschäftsstelle
Wilfried Stolze, Pressesprecher
Südstr. 123, 53175 Bonn
Telefon: (0228) 3823-0, Telefax: (0228) 3823-220
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