Videoüberwachung - rechtliche Zulässigkeit muss eindeutig geregelt sein
(Brücken) - Der Einsatz der Videoüberwachung zur Wahrung des Hausrechts sowie zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten nimmt auch in Deutschland stark zu. Dies betrifft nicht nur den öffentlichen Raum oder den Einzelhandel, sondern auch Krankenhäuser, Schulen und andere sensible Einrichtungen.
Wichtig beim Einsatz dieser Überwachungsmaßnahmen ist jedoch die strikte Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Zu erwähnen sind beispielsweise umfangreiche Anforderungen an Datenschutz, Persönlichkeitsrechte oder die speziellen Arbeitnehmerrechte. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, besteht die Gefahr, dass bereits eingebaute Technik nicht benutzt werden darf, Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden oder gar massive Imageschäden entstehen, wie z.B. beim Lidl-Skandal.
Gemeinsam mit der Handelskammer Hamburg sowie der Hamburgischen Datenschutzgesellschaft führt der BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. ein Seminar zur rechtlichen Zulässigkeit der Videoüberwachung durch. Termin 9. Oktober 2013, Handelskammer Hamburg.
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BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V.
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