Pressemitteilung | Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) - Hauptstadtbüro

Vielfalt und Wettbewerb bei 5G: BREKO setzt auf Beirat der BNetzA

(Berlin) - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ihren Beirat über die von ihr beabsichtigten Rahmenbedingungen in Hinblick auf die Anfang kommenden Jahres geplante Auktion von Frequenzspektrum aus den Bereichen um 2 GHz und 3,4 bis 3,7 GHz für den kommenden Mobilfunk-Standard 5G informiert. Dem Vernehmen nach wird der Beirat der BNetzA auf seiner Sitzung am 24. September über die konkreten Vergabebedingungen und Auktionsregeln beraten; am 26. November sollen diese final beschlossen werden.

Nach Paragraph 120 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wirkt der Beirat der BNetzA bei Entscheidungen der Bundesnetzagentur in Fällen nach Paragraph 61 Abs. 3 Nr. 2 und 4 sowie Paragraph 81 des TKG mit. Dies gilt demnach bei Vergabeverfahren für Frequenzen bei der Festlegung der Frequenznutzung, bei der Festlegung der Frequenznutzungsbestimmungen einschließlich des Versorgungsgrades bei der Frequenznutzung und seiner zeitlichen Umsetzung sowie bei der Auferlegung von Universaldienstverpflichtungen.

In dem an den Beirat versandten Dokument verneint die BNetzA eine Diensteanbieter- und MVNO-Verpflichtung der künftigen 5G-Frequenzinhaber ebenso wie eine Verpflichtung zum National Roaming sowie zum Infrastruktur-Sharing. Stattdessen setzt die Regulierungsbehörde auf Verhandlungen ("Verhandlungsgebot") zwischen Drittanbietern und den künftigen Frequenzinhabern, die aber nicht zwingend zu einem (erfolgreichen) Abschluss führen müssen. Ein Eingreifen der BNetzA soll demnach nur dann möglich sein, wenn gegen das Diskriminierungsverbot zum Schutze des Wettbewerbs verstoßen wird.

Der BREKO bedauert die Auffassung der Bundesnetzagentur in puncto Dienstanbieter- und MVNO-Verpflichtung ausdrücklich. Denn nur durch eine solche Verpflichtung kann der Wettbewerb im Mobilfunk belebt und die Produkt- und Anbietervielfalt gesteigert werden. "Von einer Diensteanbieter- und MVNO-Verpflichtung werden Bürger und Unternehmen in Hinblick auf Auswahl, Preise, Qualität und innovative Produkte profitieren", betont BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. "Die Zulassung netzunabhängiger Diensteanbieter und MVNO erhöht auch die Wettbewerbsfähigkeit der alternativen Festnetzbetreiber, indem sie noch attraktivere Bündelprodukte aus Glasfaseranschluss und Mobilfunk anbieten und so weitere Mittel für einen beschleunigten Glasfaserausbau erzielen können."

Der BREKO wird sich nun noch einmal direkt an den Beirat der Bundesnetzagentur wenden und an dessen 32 Mitglieder appellieren, sich für Vielfalt und Wettbewerb auf dem (künftigen) Mobilfunkmarkt einzusetzen. "Wir sind uns sicher, dass der Beirat die Warnungen unabhängiger Institutionen wie Bundeskartellamt und Monopolkommission nicht einfach in den Wind schlagen wird", ist BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers überzeugt. "Hinzu kommt: Das Verhandlungsprinzip hat schon beim Zugang zu LTE weitgehend versagt. Aus dieser Erfahrung heraus wird der Beirat sicher die richtigen Schlüsse ziehen."

Das Bundeskartellamt hatte sich Ende August deutlich zu Wort gemeldet (https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2018/24_08_2018_SN_Frequenzen.html;jsessionid=2D5DC87F5454884861BA8BF11AF1B915.1_cid371?nn=3591568). "Wettbewerb ist der zentrale Treiber für innovative Dienstleistungen zur Unterstützung der Digitalisierung der Wirtschaft. Drittanbieter entwickeln schon heute innovative Anwendungen für das Internet der Dinge, Machine-to-Machine-Kommunikation (M2M) oder automatisiertes Fahren. Diese Anbieter brauchen Netzzugang, damit sie ihre Innovationskraft entfalten können", so Kartellamtschef Andreas Mundt. Das Bundeskartellamt hatte in seiner Stellungnahme deutlich vor einem abgeschotteten 5G-Markt gewarnt: "Erfahrungen mit der eher niedrigen Marktdurchdringung der LTE-Technik, zu der Diensteanbieter und MNVOs heute ganz überwiegend faktisch keinen Zugang haben, zeigen, dass für die Weitergabe der sich aus der 5G-Technik ergebenden Vorteile an den Verbraucher einem effektiven Wettbewerb eine große Bedeutung zukommt."
Dies gilt auch für diverse Netzbetreiber des BREKO, die für die von ihnen zusätzlich zum Festnetz-Portfolio angebotenen Mobilfunk-Produkte bis heute kein LTE nutzen können und so im Wettbewerb benachteiligt werden.

Der erhebliche wettbewerbliche Nutzen einer Diensteanbieter- und MVNO-Verpflichtung wird nicht zuletzt im jüngsten Sondergutachten der Monopolkommission (https://www.monopolkommission.de/images/PDF/SG/s78_volltext.pdf) betont . Danach leisten Diensteanbieter und MVNO einen wesentlichen Beitrag für den funktionsfähigen Wettbewerb auf den Mobilfunkmärkten - und dies nicht nur mit Blick auf die Förderung von Verbraucherinteressen, sondern auch für eine effizientere Nutzung knapper Frequenzressourcen. Durch die Zulassung von Diensteanbietern und MVNO wird ein deutlich höheres Wettbewerbsniveau erreicht, ohne dass die technische Effizienz beeinträchtigt würde, da der Aufbau einer parallelen Netzinfrastruktur nicht erforderlich ist.

Der führende deutsche Glasfaserverband setzt sich zudem für eine Koordinierung des maßgeblich von den lokal und regional operierenden Netzbetreibern in Deutschland vorangetriebenen Glasfaserausbaus mit dem in einigen Jahren anstehenden 5G-Ausbau der Mobilfunk-Netzbetreiber ein, um schnellstmöglich und effizient die zukunftssichere digitale Basisinfrastruktur für eine optimale Glasfaseranbindung aller Mobilfunk-Standorte zu errichten. Denn durch die ultraschnelle Anbindung aller Mobilfunk-Basisstationen mit reiner Glasfaser wird die optimale Voraussetzung für hochleistungsfähige 5G-Netze geschaffen. Diese werden festnetzbasierte Glasfaseranschlüsse auf diese Weise als "mobile Glasfaser" sinnvoll ergänzen. 5G wird Glasfaseranschlüsse bis in alle Gebäude - und damit das Festnetz - also keinesfalls ersetzen. Vielmehr wirken diese komplementär zu 5G-Netzen ("The wireless future is fixed.").

Um ultraschnelle Bandbreiten per Funk zu jedem Nutzer zu bringen, brauchen 5G-Netze eine hohe Zahl an per Glasfaser angebundener Basisstationen (kleinzellige Netzverdichtung) - und das insbesondere auch in weniger besiedelten, ländlichen Gebieten. Ansonsten leidet die Qualität, weil sich viele Nutzer die vorhandene Bandbreite teilen müssen (Shared-Medium-Effekt). Dies gilt ebenso im Falle der erheblich weniger leistungsfähigen Anbindung von Basisstationen über Richtfunk oder antike Kupferleitungen.

Der Frequenzbereich von 3,7 bis 3,8 GHz wird übrigens nicht Gegenstand der geplanten Frequenz-Auktion sein: Er soll für regionale Anwendungen reserviert werden, was der BREKO ausdrücklich begrüßt, um auch regional den Eintritt weiterer Anbieter zu ermöglichen und so die Produkt- und Anbietervielfalt zu steigern (https://brekoverband.de/5g-breko-spricht-sich-fuer-regionale-frequenz-zuteilungen-sowie-fuer-diensteanbieter-und-mvno-verpflichtung-aus). "Viele unserer 180 Netzbetreiber bauen lokal und regional zukunftssichere Glasfasernetze bis in die Gebäude oder bis direkt zum Anschluss des Kunden. Über die Zuteilung regionaler Frequenzen können sie insbesondere lokal und regional tätigen Geschäftskunden maßgeschneiderte Angebote machen, die sich exakt nach deren individuellen und spezifischen Anforderungen wie etwa der Vernetzung mehrerer Standorte oder der Implementierung von Machine-to-Machine-Lösungen (M2M) richten und eine garantierte Netzabdeckung vor Ort bieten", erläutert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) Marc Kessler, Leiterin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-410, Fax: (030) 58580-412

(df)

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