VIK-Vergleich: Strommesspreise variieren um über 160 Prozent / Zusätzliche Messkosten bei Versorgerwechsel benachteiligen neue Anbieter
(Essen) - Enorme Preisunterschiede bei der Strommessung, Benachteiligung wechselwilliger Kunden und neuer Anbieter sowie die Weigerung, Messwerte auszuhändigen, das sind die Ergebnisse einer aktuellen Untersuchung des VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft.
Um mehr als das Zweieinhalbfache unterscheiden sich z.B. die Messpreise der Netzbetreiber für Kunden mit einer Viertelstunden-Leistungsmessung im Mittelspannungsnetz. Der Preisunterschied für die monatliche Datenbereitstellung liegt zwischen 1.651,00 Euro/a bei den Stadtwerken Hannover und 624,00 Euro/a bei den Stadtwerken Duisburg. Auf Basis des Vergleichsmarktkonzeptes habe das Bundeskartellamt bei der RWE Net AG bereits früher missbräuchlich überhöhte Entgelte festgestellt. Die RWE Net AG ist daraufhin vom Kartellamt aufgefordert worden, im Haushalts- und Gewerbekundenbereich ihre Preise bei Wechselstrom-Eintarifzählern von 32,00 auf 20,35 Euro/Jahr, bei Drehstrom-Eintarifzählern von 36,00 auf 22,90 Euro/Jahr und bei Drehstrom-Zweitarifzählern von 72,00 auf 37,41 Euro/Jahr zu senken. Dies sei bisher noch nicht geschehen.
VIK kritisiert, dass ein Industrie- oder Gewerbekunde beim Wechsel zwischen Stromlieferanten häufig zusätzliche Messkosten tragen muss. Dies gehe auf eine Empfehlung im Kommentarband zur VV Strom II plus des Netzbetreiberverbands (VDN) zurück, der eine teuere Umrüstung und Abrechnung nach Messwerten gerade bei wechselwilligen Unternehmen vorschlägt. Darin heißt es: Die Umrüstung der Zähler erfolgt sukzessive, wobei zur Abwicklung der Bilanzierung solche Zähler zunächst bei einem Anbieterwechsel einzubauen sind. Dieses Vorgehen diskriminiere Drittversorger. Wegen dieser Hürde sei der Versorgerwechsel für viele Kunden erst ab einem Stromverbrauch von 100.000 kWh pro Jahr interessant. VIK empfiehlt, endlich die vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichten Best-practice-Regeln anzuwenden. Diese sehen bis zur Grenze von 100.000 kWh/a aus kaufmännischen Gründen die Abrechnung nach Standard-Lastprofilen und somit ohne Zusatzmesskosten vor.
VIK bemängelt außerdem die Weigerung einiger Netzbetreiber, den Kunden Zugriff auf deren eigene Messdaten zu gewähren. Dadurch werde es Industriekunden erheblich erschwert, ihren eigenen Stromverbrauch zu beeinflussen und ihr Nachfrageverhalten zu optimieren.
All diese Probleme bestärken den VIK in seiner Forderung nach einer forcierten Liberalisierung auch des Messwesens. Jeder Stromkunde sollte unter Beachtung allgemein anerkannter Regeln der Technik selbst entscheiden, welchen Dienstleister er mit der Messung seiner Last und seiner Arbeit betraut.
Quelle und Kontaktadresse:
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V.
Richard-Wagner-Str. 41, 45128 Essen
Telefon: 0201/810840, Telefax: 0201/8108430
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