Vinken: Klare Trennlinie zwischen Steuerhinterziehung und legaler Steuergestaltung
(Berlin) - Zur aktuellen Diskussion um das Thema Steuerhinterziehung erklärte Dr. Horst Vinken, Präsident der Bundessteuerberaterkammer (BStBK), gestern (19. März 2008) auf der BStBK-Jahrespressekonferenz in Berlin:
Wer Steuern hinterzieht, macht sich strafbar. Hier darf es keine Toleranz geben. Steuerberater beteiligen sich nicht an Steuerhinterziehung. Als Organ der Steuerrechtspflege sind sie an Recht und Gesetz gebunden. Verstöße dagegen haben strafrechtliche und berufsrechtliche Konsequenzen bis hin zum Ausschluss aus dem Beruf.
Steuerhinterziehung lohnt sich nicht. Das solle sich jeder, den es betrifft, klar machen. Die Folgen sind bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe und die Nachzahlung der Steuerschuld plus Zinsen. Der Staat hat damit ausreichende Sanktionsmöglichkeiten.
Eine klare Trennlinie gibt es zwischen strafbarer Steuerhinterziehung und legaler Steuergestaltung. Es ist die originäre Aufgabe des Steuerberaters, seinem Mandanten dabei zu helfen, nicht mehr Steuern zu zahlen als nötig. Hier geht es um legale Möglichkeiten, die Steuerlast zu begrenzen. Legale Steuergestaltung darf nicht ins Zwielicht geraten. Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK)
Pressestelle
Neue Promenade 4, 10178 Berlin
Telefon: (030) 2400870, Telefax: (030) 24008799
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