Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)

Vizepräsident Steizt begrüßt Ausgleichszahlungsregelung nach dem Landespflegegesetz

(Mainz) - Der Vizepräsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, Ingo Steitz, bezeichnet die im Vorschaltgesetz zum Landespflegegesetz verankerte Ausgleichszahlungsregelung als wichtigen Schritt in der Zusammenführung von landwirtschaftlichen und umweltschutz-politischen Aspekten.

Im Rahmen dieses Gesetzes, welches der näheren Zieldefinition von Vogelschutz- und FFH-Gebieten dient, soll erstmalig für zusätzliche Nutzungsauflagen, die für die betroffenen Landwirte entstehen können, eine Ausgleichszahlungsregelung verankert werden. Diese Regelung soll dabei nicht ausschließlich für die derzeitige Nutzung gelten, sondern auch den technischen und biologischen Fortschritt mit einschließen. Das Gesetz wird demnach künftig in all den Fällen Anwendung finden, in denen mit Vertragsnaturschutz die vorgesehenen Ziele nicht erreicht werden können.

„Diese rheinland-pfälzische Ausgleichszahlungsregelung ist derzeit in der Bundesrepublik einmalig und hat somit Vorbildcharakter“, so Steitz. Die Neuregelung sei vor allem durch den Einsatz des rheinland-pfälzischen Ministers für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Hans-Artur Bauckhage zustande gekommen, kommentierte der Vizepräsident.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. An der Brunnenstube 33-35, 55120 Mainz Telefon: 06131/62050, Telefax: 06131/620550

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