Pressemitteilung | Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)
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VKA-Präsident Böhle im Interview mit dbb tarifunion / „Gewerkschaften müssen Tarifverträge einhalten“

(Frankfurt am Main) - Der Präsident der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), Dr. Thomas Böhle, spricht im Interview mit der dbb tarifunion-Zeitung „tacheles“ über den Streit um die so genannte „Meistbegünstigungsklausel“ und die beschlossene Korrektur am TVöD vom 25. Oktober 2006.

Aktuell verweigern die Gewerkschaften die Umsetzung geltenden Tarifrechts, des Tarifvertrags Meistbegünstigung. Darin hatten ver.di und die dbb tarifunion zugesichert, dass sie den Ländern keine höheren Arbeitszeiten anbieten würden als Bund und Kommunen. „Seit 1. November 2006 gelten für die Bundesländer höhere Arbeitszeiten, im Bundesland Bayern sind es 40 Stunden und sechs Minuten. Nach der Meistbegünstigungsklausel gilt diese erhöhte Arbeitszeit nun als Angebot an die VKA“, so der Präsident der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), Dr. Thomas Böhle in tacheles. „Wir haben das Angebot angenommen, doch die Gewerkschaften verweigern die Einhaltung der unterschriebenen Verträge.“

Verärgert zeigt sich der VKA-Präsident über die Verschleierungstaktik der Gewerkschaften: „Die Tarifpartner haben sich große Mühe gegeben, den Tarifvertrag der Länder im puncto Arbeitszeit möglichst kompliziert zu formulieren, um die Meistbegünstigungsklausel zu umgehen. Der TV-L enthält eine abenteuerliche Berechnungsweise der Arbeitszeit.“

Böhle sieht die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften belastet: „Für uns stellt sich nun die Frage, wie verlässlich die Gewerkschaften in der Zusammenarbeit sind, gerade wenn es um ein so wichtiges Thema wie die Arbeitszeit geht. Können wir uns auf die Einhaltung von Tarifverträgen verlassen oder nicht?“

Die kommunalen Arbeitgeber hatten bei den Korrekturverhandlungen am umfassenden Reformwerk TVöD den Gewerkschaften Zugeständnisse gemacht. Diese Korrekturen vom 25. Oktober 2006 sind noch nicht in Kraft. Böhle kündigt die Umsetzung der Zugeständnisse an, sobald sich die Gewerkschaften an das geltende Tarifrecht halten und den Tarifvertrag Meistbegünstigung anwenden. „Der TVöD hat einen besseren Umgang und mehr Respekt verdient. Die Korrekturen müssen genauso umgesetzt werden wie die Meistbegünstigungsklausel durch eine Verlängerung der Arbeitszeit.“

Dieses Vorgehen hatte die Mitgliederversammlung der VKA am 11. November 2006 beschlossen: Sollten sich die Gewerkschaften weigern, den Tarifvertrag-Meistbegünstigung anzuwenden, „werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Die Einigung vom 25. Oktober 2006 wird ausgesetzt“, heißt es in dem Beschluss wörtlich. Die VKA bereitet entsprechend des Beschlusses derzeit eine Klage vor, mit der die Meistbegünstigungsklausel gerichtlich durchgesetzt werden soll.

Das komplette Interview finden Sie auf www.vka.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände Pressestelle Kurt-Schumacher-Str. 10, 60311 Frankfurt Telefon: (069) 21329600, Telefax: (069) 2139629600

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