Pressemitteilung | Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD)

Volle Einbeziehung von Lesben und Schwulen in die Antidiskriminierungsgesetzgebung angemahnt

(Berlin) - Zu den Ankündigungen des SPD-Parteivorsitzenden Franz Müntefering vom Wochenende erklärt Philipp Braun, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD): Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Ankündigung von Franz Müntefering, noch vor der Sommerpause ein Gesetz zur Stärkung der Rechte gleichgeschlechtlicher Partnerschaften vorzulegen. Wir freuen uns, dass unser dringender Appell an die Regierungskoalition, noch vor den Christopher-Street-Day-Demonstrationen im Juni zu handeln, offenbar Wirkung zeigt. Eingetragene Lebenspartnerschaften haben gleiche Pflichten wie Eheleute, aber auf vielen Feldern noch keine gleichen Rechte. Zum Beispiel haben sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung. Das ist Diskriminierung über den Tod hinaus. Jetzt kommt es darauf an, wirkliche Gleichberechtigung zu schaffen.

Bei dem von Franz Müntefering ebenfalls angekündigten Antidiskriminierungsgesetz wird der LSVD sehr genau beobachten, ob es für Lesben und Schwulen wirklich einen ausreichenden Schutz vor Diskriminierungen enthält. Bisherige Ankündigungen aus dem Bundesjustizministerium zum zivilrechtlichen Teil des Gesetzes lassen eher das Gegenteil befürchten. Dort wird offenbar geplant, Lesben und Schwule willkürlich aus dem Schutzbereich auszugrenzen. Der LSVD fordert die Regierungskoalition nachdrücklich auf, alle Diskriminierungstatbestände aufzunehmen. Ansonsten würde das Ziel eines Antidiskriminierungsgesetzes in sein Gegenteil verkehrt. Es würden neue Diskriminierungen geschaffen. Das werden wir nicht hinnehmen.

Quelle und Kontaktadresse:
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD) Willmanndamm 8, 10827 Berlin Telefon: 030/78954763, Telefax: 030/44008241

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