Pressemitteilung | Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD)
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Vollständiger Verbandkasten kann Leben retten

(Frankfurt am Main) - Seit 36 Jahren ist der Verbandkasten Pflichtbestandteil in jedem Auto. Doch leider zeigen stichprobenartige Untersuchungen des Automobilclub von Deutschland, AvD, dass er ein eher kümmerliches Dasein in der Reserveradmulde oder unter dem Beifahrersitz fristet. Dabei kann er helfen, Menschenleben zu retten. Auch Motorräder müssen eine Verbandtasche mitführen.

Die Stichproben des AvD weisen nach, dass in vielen Fahrzeugen der Verbandkasten fehlt. Zudem befinden sich viele Exemplare in einem bemitleidenswerten Zustand. Meist ist das Haltbarkeitsdatum abgelaufen oder der Inhalt entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Der AvD empfiehlt daher, den Verbandkasten regelmäßig zu überprüfen. Bereits seit 15 Jahren trägt jeder Verbandkasten ein Verfallsdatum. Kästen ohne dieses Datum gehören umgehend ersetzt. Gleiches gilt bei einem abgelaufenen Datum.

Seit seiner Einführung Anfang der 70er Jahre hat sich das, was in einem Verbandkasten vorhanden sein muss, ständig geändert. Aktuell regelt die DIN-Norm 13164 in der Fassung vom 1. Juli 2000 alles, was verpflichtend in den Kasten oder das Kissen gehört:

1 Erste-Hilfe-Broschüre

1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm

1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G

1 Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm

1 Rettungsdecke, 2,10 x 1,60 m

1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145

2 Verbandtücher, DIN 13152-BR, 40 cm x 60 cm

2 Mullbinden, DIN 61631-MB-6, 6 cm x 4m, oder Fixierbinden, DIN 61634-FB-6

2 Dreiecktücher, DIN 13 168-D

3 Verbandpäckchen, DIN 13151-M

3 Mullbinden, DIN 61631-MB-8, 8 cm x 4m, oder Fixierbinden, DIN 61634-FB-8

4 Einmal-Handschuhe, DIN EN 455

6 Kompressen, 10 cm x 10 cm

8 Wund-Schnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm

Wer einen Verbandkasten nach älterer Norm an Bord hat, muss ihn jedoch nicht sofort ersetzen. Solange die Haltbarkeitsdaten des Inhalts noch nicht überschritten sind, darf er bleiben. Trotzdem sollte man Dinge - wie eine Rettungsdecke - nachrüsten. Schließlich kann sie vor Auskühlung verletzter Unfallopfer schützen. Während man diese beispielsweise im Automobilzubehörhandel erhält, ersetzt der Apotheker das Verbandmaterial. Anstelle der Lagerung in der Reserveradmulde sollte der Verbandkasten schnell erreichbar verstaut werden wie zum Beispiel im Handschuhfach oder in einem gut zugänglichen Seitenfach des Kofferraumes. Und wer schon seinen Verbandkasten regelmäßig prüft, kann auch die Erste Hilfe-Kenntnisse auffrischen. Die „Stabile Seitenlage“ oder die Versorgung einer Wunde können Leben retten.

Quelle und Kontaktadresse:
Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD) Sven Janssen, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Lyoner Str. 16, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 66060, Telefax: (069) 6606260

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