Pressemitteilung | Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - Hauptgeschäftsstelle

Vom Presslufthammer zum Gehörschaden - wenn die Arbeit krank macht / Neues Video erklärt den Begriff Berufskrankheit

(Berlin) - Was ist eigentlich eine Berufskrankheit? Was passiert, wenn der Verdacht auf eine Berufskrankheit besteht und wer kann einen solchen Verdacht melden?

Die Antwort auf diese und weitere Fragen gibt ein neues, knapp fünfminütiges Erklärvideo der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. In dem Video werden der Begriff der Berufskrankheit erklärt sowie die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Erkrankung auch als Berufskrankheit anerkannt werden kann. Auch das Verwaltungsverfahren von der Verdachtsanzeige bis zur Anerkennung wird beschrieben.

Der Erklärfilm "Die Berufskrankheit - was ist das?" steht im Internet unter http://www.dguv.de/de/mediencenter/filmcenter/filme/bk-erklaerung/index.jsp zur Verfügung. Dort ist ebenfalls eine Version mit Untertiteln zu finden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Hauptsitz Pressestelle Glinkastr. 40, 10117 Berlin Telefon: (030) 288763800, Fax: (030) 288763808

(dw)

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