Vorbildliche Tarifpartnerschaft / 50 Jahre Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk
(Wiesbaden) - Viele Deutsche hadern mit dem Winter hierzulande. Eisige Temperaturen treiben die Menschen in ihre Häuser und das Arbeiten auf Dächern wird bei Minusgraden unmöglich. Letztlich haben Kälte und Schnee aber auch ihr Gutes. Sie waren Ursache für die Gründung der Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk (LAK) vor 50 Jahren. Eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragspartner, die besondere Belastungen der Branche wie etwa durch die Witterung ausgleicht. Das Jubiläum wird heute (4. November 2010) mit einem Festakt in Wiesbaden gefeiert. "Entstanden ist eine stabile Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern", sagt Dietmar Schäfers, stellvertretender Bundesvorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.
Karl-Heinz Schneider, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) ergänzt: "Wir brauchen die Lohnausgleichskasse, um branchenspezifische Nachteile auszugleichen."
Die Geschichte der LAK beginnt mit der Einsicht der Politik, dass es besser ist, Beschäftigung zu fördern statt Arbeitslosigkeit. Auf Baustellen war es in den 50er Jahren üblich, die Arbeiter im Winter zu entlassen. Das war für die Betriebe günstiger. Erst mit der Einführung des Schlechtwettergeldes 1959 gab es ein gesetzliches Instrument, die Mitarbeiter auch bei wetterbedingtem Arbeitsausfall im Job zu halten. Ergänzt wurde es durch den Lohnausgleichs-Tarifvertrag.
An dieses erfolgreiche Modell schlossen sich weitere Errungenschaften an. So wurde das Schlechtwettergeld mit der Zeit zum Saisonkurzarbeitergeld weiterentwickelt. Letztlich war es das Vorbild für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld. Ein weltweit bewundertes Instrument, um die Beschäftigung selbst in der massiven Krise zu sichern. Weil das Dachdeckerhandwerk auch über die Kälteperiode hinaus von Wetterkapriolen abhängig ist, kam dort noch das Ausfallgeld hinzu, das als tarifliche Leistung ebenfalls von der LAK abgewickelt wird. Ebenso kümmert sich die Organisation um die Altersvorsorge für Dachdecker. Eine soziale Notwendigkeit, da es kaum ein Dachdecker bis 65 schafft zu arbeiten. Die meisten müssen wegen der hohen körperlichen Belastung schon wesentlich früher ausscheiden - im Durchschnitt mit 58 Jahren. Schließlich gewährt die LAK ein anteiliges 13. Monatsgehalt. Und letztlich fördert sie die Berufsbildung im Dachdeckerhandwerk und sorgt so für die Fachkräfte der Zukunft.
Grundlage für diese Verbesserungen sind allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge. Durch sie wird sichergestellt, dass alle Dachdeckerbetriebe und deren Mitarbeiter sich an der LAK beteiligen. "Ohne die Beteiligung aller bricht das System der Sozialkassen zusammen", sagte IG BAU-Vize Schäfers. ZVDH-Präsident Karl-Heinz Schneider hierzu: "Die Allgemeinverbindlichkeit ist für uns wichtig. Nur so ist gewährleistet, dass die Bedingungen für alle Betriebe und alle gewerblichen Arbeitnehmer gleich sind."
Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Bundesvorstand
Jörg Herpich, Leiter, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
Olof-Palme-Str. 19, 60439 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 95737-0, Telefax: (069) 95737-800
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