Vorfahrt für Räumfahrzeuge
(Stuttgart) - Autofahrer müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen mit entgegenkommenden Räumfahrzeugen rechnen und ihr Fahrverhalten entsprechend anpassen.
Wie der ACE Auto Club Europa am 09. November in Stuttgart mitteilte, müssen Fahrzeuglenker sogar damit rechnen, dass Räumfahrzeuge über Mittelstreifen hinausragen. Nach einem Urteil des Landgerichtes Coburg (Az: 11: 780/00) riskiere man bei einer Kollision, den Schaden selber tragen zu müssen, sollte man nachgewiesenermaßen nicht weit genug rechts gefahren sein.
Nach § 35 VIII der Straßenverkehrsordnung (StVO) genießen Räumfahrzeuge Vorrechte: Auch ein auf der linken Autobahnspur langsam fahrender Schneepflug ist nach geltender Rechtssprechung nicht für entstandene Unfälle verantwortlich. Ein Autobahnbenutzer, der infolge Verstoßes gegen das Sichtfahrgebot (§ 3 I StVO) ein Räumfahrzeug zu spät erkennt, muss für beiderseits eingetretene Schäden alleine aufkommen. (OLG Koblenz, 28.01.2002, 12 U 1295/00)
Räumfahrzeuge sind nach ACE-Angaben in der Regel mit 20 - 25 km/h (Streufahrzeuge mit 40 - 55 km/h) unterwegs. Ratsam sei, immer ausreichend Abstand zu einem fahrenden Räumfahrzeug oder Schneepflug zu halten, auch um nicht direkt in "Salzfontänen" zu geraten. Da eine frisch geräumte Straße äußerst glatt sein könne, rät der ACE zu einer besonders vorsichtigen Fahrweise.
Einzelne Räumfahrzeuge sollten nur dann überholt werden, wenn es der Straßenzustand wirklich erlaube und es gefahrlos möglich sei, so der ACE. Sollte ein Räumfahrzeug gegen die eigene Fahrtrichtung entgegenkommen, sollte sofort das Tempo verringert und möglichst weit rechts gefahren werden. In besonderen Fällen sei es auch angeraten, kurz anzuhalten.
Quelle und Kontaktadresse:
ACE Auto Club Europa e.V.
Schmidener Str. 233, 70374 Stuttgart
Telefon: 0711/53030, Telefax: 0711/5303168