Vorgeschobenes Argument für Zeitarbeitsmindestlohn vom Tisch
(Berlin) - Zu dem heutigen Beschluss des Bundeskabinetts, die Arbeitnehmerfreizügigkeit für die osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten bis Mai 2011 einzuschränken, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Mittelständischer Personaldienstleister (AMP), Thomas Hetz, am 16. Juli 2008 in Berlin: Durch diesen Beschluss ist Arbeitnehmern mit Ausnahme von Hochqualifizierten aus den osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt über Mai 2009 hinaus verwehrt. Damit hat sich auch das vorgeschobene Argument der Befürworter eines Mindestlohns für die Zeitarbeit erledigt, die Branche durch die sofortige Aufnahme in das Entsendegesetz vor Billigkonkurrenz aus Osteuropa schützen zu wollen. Wer jetzt noch einen Mindestlohn für die Zeitarbeit fordert, verfolgt also ganz andere Zwecke!
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Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP)
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(sh)
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