Pressemitteilung | k.A.

Vorgesehene Härtefallregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz greift zu kurz

(Essen) - Die beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geplanten Schwellenwerte, bei deren Erreichen stromintensive Unternehmen von den wachsenden Belastungen des EEG teilweise befreit werden können, sind zu hoch. Derzeit sind mindestens 100 GWh Stromverbrauch pro Jahr und ein Stromkostenanteil von 20 Prozent oder mehr an der Bruttowertschöpfung als Härtefall-Schwellenwerte vorgesehen. Diese Hürden sind selbst für viele stromintensive Unternehmen aus Branchen, wie z.B. Metalle, Papier, Zement oder Chemie nicht zu nehmen, so die Einschätzung des VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft im Vorfeld der am 19. Mai 2003 stattfindenden Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Bundestages zur Änderung des EEG. Damit blieben hierzulande sehr viele im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen durch die EEG-Abgabe weiter zu stark belastet.

Neben den prohibitiv hohen Schwellenwerten und einem erheblichen bürokratischen Aufwand für die Antragsteller sieht der Gesetzentwurf große Ermessensspielräume der Bewilligungsbehörde selbst bei Unternehmen vor, welche die geforderten Kriterien erfüllen. Dies und die nur auf ein Jahr befristeten Genehmigungen schaffen keine Planungssicherheit für die Unternehmen. Für VIK sei eine solche Regelung bei weitem nicht ausreichend.

VIK appelliert daher an die Bundesregierung, die Schwellenwerte mindestens auf 10 GWh pro Jahr und einen Stromkostenanteil von 5 Prozent abzusenken. Besser sei sogar eine Anlehnung der Schwellenwerte an die des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes. Zudem sollte eine anlagenbezogene Betrachtungsweise bei der Genehmigung zugelassen und ein klarer Anspruch auf unbefristete Belastungsbegrenzung in Höhe von 0,05 Ct/kWh bei Vorliegen der Voraussetzungen im Gesetz formuliert werden. Angesichts der immer stärker drückenden EEG-Belastungen müsse eine so verbesserte Härtefallregelung zudem sehr schnell in Kraft treten.

Quelle und Kontaktadresse:
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. Richard-Wagner-Str. 41, 45128 Essen Telefon: 0201/810840, Telefax: 0201/8108430

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