Vorratsdatenspeicherung nur mit Kostenerstattung / BREKO Unternehmen fordern Rechtssicherheit
(Bonn) - Der BREKO nimmt die unlängst getroffene Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zur Vorratsdatenspeicherung zum Anlass die Aussetzung der Verpflichtung der Vorratsdatenspeicherung zu fordern. Die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung sollte solange ausgesetzt werden bis eine letztendliche Entscheidung über die staatliche Kostenerstattungspflicht auch für Investitionskosten durch das Bundesverfassungsgericht getroffen ist, fordert Rainer Lüddemann, Geschäftsführer des BREKO.
Der BREKO sieht hier die Bundesregierung in der Verpflichtung. Sie muss jetzt klarstellen, dass keine Bußgelder verhängt werden und die Telekommunikationsunternehmen nicht verpflichtet werden notwendige technische Vorrichtungen für die Vorratsdatenspeicherung zu schaffen, bis die Frage der Kostenerstattung, die im Entschädigungsneuordnungsgesetz geregelt ist, höchstrichterlich entschieden ist. Angesichts der unklaren Rechtslage und der bestehenden Zweifel an dem Nutzen der Vorratsdatenspeicherung ist es unverhältnismäßig die Unternehmen mit diesen Kosten zu belasten. Zweifel daran hatte jüngst auch die Justizministerin von Sachsen-Anhalt geäußert.
Der BREKO appelliert somit nachdrücklich an die Bundesregierung Rechtssicherheit zu schaffen Die Rechtslage ist zur Zeit so zweifelhaft, dass BREKOUnternehmen nicht mit Bußgeldandrohungen gezwungen werden dürfen in technische Vorrichtungen zur Datenübermittlung zu investieren. Von daher fordere der BREKO die Bundesregierung auf, endlich für Rechtssicherheit zu sorgen, stellte Rainer Lüddemann fest.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO)
Rainer Lüddemann, Geschäftsführer
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Telefon: (0228) 2499970, Telefax: (0228) 2499972
(tr)