Pressemitteilung | UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V.

Vorschlag der EU-Kommission zur Lkw-Mautbefreiung greift zu kurz

(Berlin) - Die EU-Kommission hat einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der es den EU-Mitgliedsstaaten ermöglichen soll, die Mautbefreiung von emissionsfreien Lkw auf nationaler Ebene bis 2031 zu verlängern. Aus UNITI-Sicht greift der Vorschlag deutlich zu kurz und ist damit nicht geeignet, die Defossilisierung des Straßengüterverkehrs spürbar voranzubringen.

Die EU-Kommission setzt bei der Defossilisierung des Straßengüterverkehrs weiterhin einzig auf batterieelektrische Antriebe und Antriebe mit Brennstoffzelle, die aber lediglich lokal CO2-emissionsfrei sind. Das lässt sich aus dem am 27. Juni vorgelegten Entwurf zur Änderung der Eurovignettenrichtlinie ableiten. Die Eurovignettenrichtlinie gibt die Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung der Bemautung von bundeseigenen Straßen vor. So bezieht sich der Europäische Gesetzgeber bei der Definition emissionsfreier Fahrzeuge auf die Zulassungsregulierung für Neufahrzeuge. Die dortige Regulierung nimmt eine CO2-Bilanzierung allein im Fahrbetrieb (sogenannter Tailpipe-Ansatz) vor. Diese Bilanzierungsmethode gilt als hochumstritten und wird als veraltet sowie unionsrechtsrechtswidrig kritisiert.[1]

Einen Mautvorteil für Fahrzeuge, die nachweislich ausschließlich mit erneuerbaren Kraftstoffen betrieben werden und damit reale Beiträge zum Klimaschutz leisten, schließt der Gesetzesvorschlag systematisch aus. Aus Sicht von UNITI ist es daher notwendig, dass Fahrzeuge, die nachweislich ausschließlich mit erneuerbaren Kraftstoffen betrieben werden, als Niedrigemissionsfahrzeuge (Low-emission vehicles (LEV)) oder Nullemissionsfahrzeuge (Zero-emission vehicles (ZEV)) anerkannt werden. Die Richtlinie sieht vor, dass für ZEV und LEV die Mautgebühren gesenkt oder ganz erlassen werden können. „Die EU-Kommission hätte damit die Chance, die Nutzung von nicht-fossilen Kraftstoffen im Schwerlastverkehr wie beispielsweise HVO, Bio-CNG und Biokraftstoffen sowie strombasierten, synthetischen Kraftstoffen in den Mitgliedsländern anzureizen“, erläutert UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn. Dass Fahrzeuge, die dank erneuerbaren Kraftstoffen nahezu keine oder nur noch wenig CO2-Emissionen verursachen, dennoch mit einer CO2-Abgabe in der Maut belegt werden, wird seit Jahren kritisiert. Kühn fordert deshalb: „Das EU-Parlament und die deutsche Bundesregierung sollten sich diesbezüglich für eine Lösung im Sinne des Klimaschutzes einsetzen.“

Erneuerbare Kraftstoffe unverzichtbar für Klimaschutz und Versorgungssicherheit

Mehr als 95 Prozent der Lkw im Bestand sowie der Neuzulassungen in Europa werden mit flüssigen, bislang zumeist fossilen Kraftstoffen angetrieben und erbringen damit 77 Prozent der Transportleistung im Güterverkehr in der EU. Zum Erreichen der Klimaziele müssen diese herkömmlichen Kraftstoffe zukünftig durch erneuerbare Fuels wie HVO und perspektivisch E-Fuels ersetzt werden. Eine Mautbefreiung von Lkw, die mit klimafreundlichen Kraftstoffen angetrieben werden, würde deren Markthochlauf befördern. „Dass die EU-Kommission einen Vorschlag vorlegt, der gerade in einem Segment wie dem Straßengüterverkehr, der besonders auf erneuerbare Kraftstoffe angewiesen ist, eine notwendige Kraftstoffwende nicht mitdenkt, ist aus klima-, verkehrs- und wirtschaftspolitischer Sicht bedenklich. Wir fordern dringend Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren!“, so Elmar Kühn von UNITI.

Quelle und Kontaktadresse:
UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V., Alexander Vorbau, Leiter(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Jägerstr. 6, 10117 Berlin, Telefon: 030 755414-300

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