Pressemitteilung | Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)

Vorsicht bei der Akzeptanz von Auslandsschecks beim Autoverkauf

(Berlin) - Bankkunden sollten Schecks nur dann als Bezahlung beispielsweise für den verkauften PKW akzeptieren, wenn sie ihren Geschäftspartner gut kennen. Das gilt insbesondere für Schecks, die auf ein Konto bei einer ausländischen Bank ausgestellt sind. Sie sollten sicher sein können, dass der Scheck echt und tatsächlich auch gedeckt ist. Was vielen Kunden bei der Einreichung des Schecks bei ihrer Bank nicht klar ist: Schecks können von ihrer Bank nur unter dem Vorbehalt des Eingangs des Scheckgegenwertes von der bezogenen Bank gutgeschrieben werden.

Deshalb weisen die Kreditinstitute bei jeder Scheckeinreichung darauf hin, dass der Eingang vorbehalten – kurz "E.v." – ist, das heißt: Obwohl der Betrag bereits als Gutschrift auf dem Konto des Scheckeinreichers erscheint, muss die Bank das Geld erst noch von dem Kreditinstitut des Scheckausstellers einziehen. Das kann bei Auslandsschecks längere Zeit in Anspruch nehmen. Stellt die Bank des Scheckausstellers fest, dass der Scheck gefälscht oder nicht gedeckt ist, wird sie den Scheck nicht bezahlen. Aufgrund des "geplatzten" Schecks muss die Bank des Scheckeinreichers dann die "E.v.-Gutschrift" auf dem Konto des Scheckeinreichers wieder rückgängig machen.

Bankkunden, die ihren Geschäftspartner nicht kennen und daher seine Seriosität nicht beurteilen können, sollten andere Zahlungsmittel vorziehen: Überweisung oder Bargeld.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) Pressestelle Burgstr. 28, 10178 Berlin Telefon: (030) 16630, Telefax: (030) 16631399

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