Pressemitteilung | Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB)

Vorsorgeabzug sichern

(Berlin) - Ein seit Jahrzehnten gepflegtes Ärgernis der Steuergesetzgebung, der zu niedrige Abzugsbetrag für Vorsorgeaufwendungen, steht auf dem Prüfstein des Bundesfinanzhofs.

Der Bundesfinanzminister hat auf einen entsprechenden Fragenkatalog des Bundesfinanzhofes, der diesem die Beurteilung der Angemessenheit und ausreichenden Höhe des Freibetrages zur realistischen Versorgung und zum Aufbau von ausreichender Altersvorsorge an den Bundesfinanzminister geleitet hat, bis heute nicht geantwortet. Dem Vernehmen nach will der Bundesfinanzminister bis zur Entscheidung aus Karlsruhe vom Bundesverfassungsgericht über die Rentenbesteuerung warten.

Dies hat eine potenziell negative Folge für jetzt rechtskräftig werdende Steuerbescheide. Nur wer einen Vorbehalt in diesem Steuerbescheid hat, bezüglich der Vorsorgeaufwendungen, kann beim positiven Ausgang des BFH-Verfahrens sicher auf Erstattung, Nachzahlung und Erleichterung rechnen.

Das BFB-Mitglied - die Bundessteuerberaterkammer - hat mit dem Bundesfinanzminister vereinbart, dass die Steuerverwaltungen diesen Vorbehalt automatisch in entsprechende Bescheide aufnehmen.

Leider ist die Umsetzung nicht perfekt.

Deshalb ruft der Bundesverband der Freien Berufe alle Freiberufler im Besonderen und alle Steuerbürger im Allgemeinen auf, bei jetzt eingehenden Steuerbescheiden scharf zu überprüfen, ob der entsprechende Vorbehalt in Bezug auf die Vorsorgeaufwendungen bezüglich der Rechtskraft aufgenommen ist.

Sollten Sie Zweifel haben, oder positiv feststellen müssen, dass der Vorbehalt nicht enthalten ist, hilft nur ein Einspruch!

Sie sollten nicht zögern, hier aktiv zu werden und Ihre Rechte festzuhalten.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Freien Berufe (BFB) Reinhardtstr. 34 10117 Berlin Telefon: 030/2844440 Telefax: 030/28444440

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