Pressemitteilung | Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Vorzeitiger Ruhestand per se nicht garantiert / Stellungnahme des VBB zum Artikel in der Zeitung "Welt" vom 31.7.2025 zum vorzeitigen Ruhestand für Beamtinnen und Beamte

(Bonn) - Stellungnahme des VBB zum Artikel in der Zeitung "Welt" vom 31.7.2025 zum vorzeitigen Ruhestand für Beamtinnen und Beamte. In dem Artikel wird kritisiert, dass die Einzelfallprüfungen einer gesetzlichen Vorruhestandsregelung für Beamte durch das BMVg im Februar 2025 aufgehoben worden seien. Die Angelegenheit wird für so wichtig erachtet, dass von einem "friendly fire" der zuständigen Abteilungsleiterin gesprochen wird.

Hier scheinen sowohl der Zeitpunkt der Veröffentlichung als auch die Bewertung der vermeintlichen Bedeutung dieser Entbürokratisierungsmaßnahme äußerst fragwürdig.

Der Grund für die Aufhebung von bis dato detaillierten Vorgaben durch das Ministerium für Einzelfallprüfungen im Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr wird in dem Erlass damit begründet, dass die jährlichen Berichte ein konstant niedriges Antragsaufkommen gezeigt haben (Anmerkung: von unter 1 %). Das BMVg hatte die Einzelfallprüfung also nie an sich gezogen, sondern Vorgaben zum Prüfungsumfang gegeben, die mangels Regelungsbedarf nun aufgehoben wurden.

Das erstaunt auch nicht, denn diese Regelung des § 52 Abs. 3 BBG ist äußerst unattraktiv.

Für jedes Jahr des vorgezogenen Ruhestandes wird von dem Ruhegehalt 3,6 vom Hundert (0,3 vom Hundert pro Monat) abgezogen. D. h., bei einem auf Antrag um drei Jahre vorgezogenen Ruhestand mit Erreichen des 63. Lebensjahres wird das errechnete Ruhegehalt um 10,8 vom Hundert reduziert, und zwar auf Dauer. Maximal sind somit beim Bund künftig 14,4 vom Hundert (4 Jahre x 3,6 vom Hundert) als Versorgungsabschlag möglich, wenn im Jahr 2029 die Regelaltersgrenze des 67. Lebensjahres erreicht wird.

Der Artikel erweckt in fast populistisch anmutender Manier den falschen Eindruck, dass jeder Antrag nun einfach gewährt wird. Mit der Aufhebung des Erlasses wurde im Zuge der Entbürokratisierung lediglich auf die Vorgaben durch das Ministerium verzichtet. Eine Einzelfallprüfung durch die Personalführung zusammen mit den betroffenen Dienststellen bleibt davon unbenommen - deren Position wurde gestärkt, da sie nun über die dienstlichen Gründe, welche ggf. dagegensprechen können, in eigener Verantwortung entscheiden.

Insgesamt fruchten die zahlreichen Maßnahmen zur Abfederung der demographischen Lücke im zivilen Bereich gut. Die Regeneration funktioniert.

Statt diesem Anwurf gegen Erfolgsgeschichten wäre ein Blick auf die besonderen Altersgrenzen der Soldaten und Soldatinnen nach § 45 Abs. 2 Soldatengesetz viel zielführender gewesen. Diese Ausnahmeregelung ist in der Bundeswehr längst zur Standardregelung geworden, wie sich auch aus dem aktuellen Versorgungsbericht ablesen lässt. Vor dem Hintergrund des exorbitanten Mangels an Soldatinnen und Soldaten in den Streitkräften kann man sich nur wundern, dass als alleiniges Heilmittel der neue Wehrdienst herhalten soll.

Besondere Altersgrenzen bei Soldatinnen und Soldaten in der Truppe mögen sinnvoll sein. Aber doch bitte nicht bei den zahlreichen "Verwaltungssoldaten" der Bundeswehr. Selbstredend werden hier keine Abschläge bei der Versorgung vorgenommen. Ein 56jähriger Unteroffizier der Bundeswehr kann sich beispielsweise über eine ungekürzte Versorgung freuen. Nach dem Willen des Parlamentes wurden Anfang des Jahres sogar die Hinzuverdienstgrenzen aufgehoben. Mithin steht einer Karriere nach der Bundeswehr und außerhalb des öffentlichen Dienstes nichts mehr im Wege.

Fazit: Eine Verwaltungsvereinfachung, die der Entlastung des Personalmanagements dient, wird zu Unrecht kritisiert. Der Zeitpunkt der Skandalisierung während der Neuorganisation und Vergabe von attraktiven Leitungspositionen hinterlässt einen faden Beigeschmack.

Man hätte stattdessen erwähnen sollen, dass diese Abteilungsleiterin in ihrer Zeit als Co-Leiterin der Task-Force-Personal die besonderen Altersgrenzen für Soldaten im kritischen Blick hatte. Aus Gründen, die man anderenorts hinterfragen sollte, sind sie dann im sog. "Themenspeicher" verschwunden. Aber vielleicht wird der andere Co-Leiter der Task-Force-Personal, der heutige Chef des Bundesamtes für Personalmanagement der Bundeswehr und Heeresoffizier, dieses Tool wieder entdecken.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr e.V. - Hauptgeschäftsstelle, Baumschulallee 18a, 53115 Bonn, Telefon: 0228 3892-70

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