VR teilt Bundesbank-Kritik an EU-Eigenkapitalrichtlinie / Verzicht auf Waiver-Regelung in Europa würde für Gleichklang sorgen
(Berlin) - Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) teilt die Kritik der Deutschen Bundesbank an der Umsetzung der neuen Eigenkapitalregeln für Kreditinstitute (Basel II) in europäisches Recht. Der Verband begrüßt die Forderung von Bundesbank-Vorstandsmitglied Edgar Meister, auf wettbewerbsverzerrende Ausnahmeregelungen wie die Waiver-Regelung und die Regelung zu gruppeninternen Krediten zu verzichten. Nach der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Waiver-Regelung können Tochterunternehmen in Konzernstrukturen von der Verpflichtung zum Vorhalten von mindestens acht Prozent haftendem Eigenkapital für die eigenen Risiken ausgenommen werden.
Der Forderung der Deutschen Bundesbank, dass die neuen Eigenkapitalvorschriften in der EU einheitlich sowohl auf Instituts- als auch auf Gruppenebene angewendet werden sollten, stimmt der BVR zu. Dies entspräche auch der bereits heute in der Bundesrepublik praktizierten Aufsichtssystematik. Mit Blick auf die Sicherstellung einer angemessenen Eigenkapitalallokation innerhalb von Institutsgruppen habe sich diese Regelung bewährt. Bundesbankvorstand Meister habe zu Recht auf Wettbewerbsverzerrungen im Falle der Anwendung einer Waiver-Regelung sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene hingewiesen. Aus Sicht des BVR ließe sich diese Verzerrung vermeiden, wenn auf die entsprechende Regelung in der Richtlinie insgesamt verzichtet würde.
Der BVR unterstützt auch die Einschätzung von Bundesbankvorstand Meister, dass die vorgesehene Regelung, gruppeninterne Kredite nicht mit Eigenkapital zu hinterlegen, Risiken in sich berge. Zu Recht weise Meister darauf hin, dass sich eine solche Regelung ausschließlich zugunsten von Konzernstrukturen und zulasten verbundstrukturierter Gruppen wie der Genossenschaftsbanken auswirken würde. Die durch die vorgeschlagene Waiver-Regelung bereits verursachte Begünstigung von konzernstrukturierten Institutsgruppen würde durch die Regelung zur Null-Prozent-Gewichtung des Richtlinienentwurfes verstärkt. Jede dieser Regelungen behindere fairen Wettbewerb. Die wettbewerblichen Auswirkungen ließen sich vermeiden, wenn auf die Regelung der Null-Prozent-Gewichtung verzichtet würde. Diese Lösung würde überdies auch in diesem Punkt zu einem Gleichklang zwischen Basel und Brüssel führen, so der BVR. Alternativ schlägt der Verband vor, auch Geschäfte zwischen Instituten innerhalb von Verbundgruppen, die einem institutsschützenden System angehören, in diesen Privilegeringstatbestand der Richtlinie aufzunehmen, um so zumindest die negativen Wettbewerbsauswirkungen der Regelung zu beseitigen.
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