VVHC fordert stärkere Einbindung bewährter Strukturen des ambulanten Therapiemanagements im Rahmen des geplanten Pflegekompetenzgesetzes
(Hamburg) - Der Verband Versorgungsqualität Homecare (VVHC) spricht sich nachdrücklich dafür aus, die bereits heute etablierten Strukturen des ambulanten Therapiemanagements im Zuge des geplanten Pflegekompetenzgesetzes stärker zu berücksichtigen.
„Die Zukunft eines wirtschaftlich tragfähigen und finanzierbaren Gesundheitswesens liegt in der individuellen, wohnortnahen Versorgung durch qualifizierte Pflegefachkräfte“, betont Norbert Bertram, Geschäftsführer des VVHC. Seit Jahrzehnten leisten Sanitätshäuser und Homecare-Unternehmen mit tausenden examinierten Pflegefachkräften einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung der ambulanten Versorgung. Diese Expertise muss auch künftig in gesetzgeberische Prozesse und Versorgungsmodelle anerkannt und systematisch eingebunden werden.
Im Zentrum steht dabei die Forderung, dass sich die gesetzliche Regelung nicht an der institutionellen Zugehörigkeit, sondern ausschließlich an der Qualifikation der Pflegefachpersonen orientiert. Dies ist insbesondere relevant vor dem Hintergrund, dass laut aktuellen Daten rund 70 % der betroffenen Patientinnen und Patienten im häuslichen Umfeld nicht durch Pflegekräfte aus ärztlichen Einrichtungen oder ambulanten Pflegediensten betreut werden, sondern durch Angehörige. Diese erhalten zumeist allein von den Pflegefachkräften der Homecare-Unternehmen begleitende Unterstützung.
Eine von der Stiftung Mensch zu Mensch initiierte Studie zur Systemrelevanz von Homecare zeigt eindrucksvoll: In bis zu 92,3 % der Fälle sehen Patientinnen und Patienten die Homecare-Pflegefachkraft als zentrale Ansprechpartnerin in der häuslichen Versorgung. Dieses Ergebnis unterstreicht die Bedeutung des persönlichen, engmaschigen Case-Managements und der koordinativen Rolle dieser Fachkräfte. Hausärzte und ambulante Pflegedienste werden hingegen deutlich seltener als primäre Ansprechpartner genannt. (Die vollständige Studie ist unter https://mzum.org/wp-content/uploads/2023/01/Abschlussbericht-der-Studie-Systemrelevanz-von-Homecare.pdf abrufbar oder kann über info@vvhc.info angefordert werden.)
Bereits heute trägt das ambulante Therapiemanagement maßgeblich zur besseren Verzahnung stationärer und ambulanter Versorgungsstrukturen bei. Die Kombination aus pflegetherapeutischer Assistenz durch spezialisierte Pflegefachkräfte und einem umfassenden Versorgungsmanagement macht Homecare-Unternehmen zu einem integralen Bestandteil standardisierter, hausarztzentrierter Behandlungspfade im ambulanten Versorgungsbereich.
Der VVHC begrüßt grundsätzlich die gesetzgeberischen Bestrebungen, die Kompetenzen von Pflegefachpersonen zu erweitern und sie stärker in heilkundliche Tätigkeiten einzubinden. Entscheidend ist jedoch, dass alle verfügbaren pflegerischen Ressourcen in der ambulanten Versorgung – unabhängig von ihrer institutionellen Anbindung – berücksichtigt werden.
Homecare-Unternehmen gewährleisten als Bindeglied eine effektive Verzahnung
zwischen ärztlicher Verordnung und individueller Patientenversorgung. Sie sichern eine qualitativ hochwertige Auswahl und Bereitstellung von Hilfsmitteln, Beratung und Begleitung der Patienten und Angehörigen, sowie die nahtlose Integration aller Versorgungsprozesse.
Norbert Bertram fasst zusammen: „Die notwendigen Strukturen, Qualifikationen und Prozesse sind in den Homecare-Unternehmen und Sanitätshäusern längst etabliert. Es gilt nun, diese im Rahmen des Pflegekompetenzgesetzes konsequent, also gesetzlich normiert, zu berücksichtigen.“
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Versorgungsqualität Homecare e.V. (VVHC), Norbert Bertram, Geschäftsführer(in) Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Flughafenstr. 52a, 22335 Hamburg, Telefon: 040 53299370
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