Warnung vor Qualitätsgefälle in der Justiz / Besoldungskompetenz muss beim Bund bleiben
(Berlin) - Die Föderalismuskommission will am 17.12.2004 u. a. vorschlagen, auch die Kompetenz für die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten vom Bund auf die Länder zu übertragen.
Der Deutsche Richterbund (DRB) wendet sich entschieden gegen diesen Vorschlag, weil er mittelfristig zu einem unverantwortbaren Qualitätsgefälle in der Justiz führen wird. Eine solche, allein dem Sparziel geschuldete Kompetenzübertragung wird arme Länder veranlassen, in der Justiz weiter zu sparen und die Besoldung zu verringern. Dies wird mittelfristig zu einem Qualitätsgefälle führen - in den weniger armen Ländern judizieren die guten, in den anderen die weniger guten Juristen.
Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Wolfgang Arenhövel: Ein solches Qualitätsgefälle wird das Ansehen des Rechtsstaates schädigen, seine Akzeptanz gefährden. Die Bürgerinnen und Bürger haben einen selbstverständlichen Anspruch auf republikweit gleichmäßige Behandlung durch die Justiz. Schon der Anschein, je nach Wohnort qualitativ unterschiedliches Recht zu bekommen, muss vermieden werden. Die Justiz ist die dritte Säule im gewaltengeteilten Staat. Sie nach dem Schäbigkeitsprinzip auszustatten und als beliebige Manövriermasse von Legislative und Exekutive zu behandeln, zeugt von mangelndem Wissen um demokratische Grundprinzipien und gefährdet die Funktion des Rechtsstaates.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Richterbund Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V.
Kronenstr. 73-74, 10117 Berlin
Telefon: 030/2061250, Telefax: 030/20612525
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