Warnung vor Qualitätsgefälle in der Justiz / Besoldungskompetenz muss beim Bund bleiben
(Berlin) - Im Rahmen der Föderalismusreform ist beabsichtigt, die Besoldungskompetenz für Landesbeamte vom Bund auf die Länder zu übertragen. Dies soll auch für die im Landesdienst tätigen Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gelten.
Der Deutsche Richterbund (DRB) wendet sich entschieden gegen dieses Vorhaben, weil es mittelfristig zu einem unverantwortbaren Qualitätsgefälle in der Justiz führen wird. Eine solche, allein dem Sparziel geschuldete Kompetenzübertragung wird arme Länder veranlassen, in der Justiz (noch) weiter zu sparen und die Besoldung zu verringern.
Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Wolfgang Arenhövel: Zu Recht hat die Bundesjustizministerin bereits Ende 2004 darauf hingewiesen, dass nur bei bundeseinheitlicher Besoldung auch finanzschwächere Länder qualifizierten Nachwuchs für die Justiz werden gewinnen können und die Justiz in ihrer Bedeutung für den sozialen Frieden und den Standort Deutschland nicht beeinträchtigt wird.
Die Bürgerinnen und Bürger haben einen selbstverständlichen Anspruch auf republikweit gleichmäßige Behandlung durch die Justiz. Schon der böse Schein, je nach Wohnort qualitativ unterschiedliches Recht zu bekommen, muss vermieden werden.
Die Justiz ist die dritte Säule im gewaltengeteilten Staat. Sie nach dem Schäbigkeitsprinzip auszustatten und als beliebige Manövriermasse von Legislative und Exekutive zu behandeln, zeugt von mangelndem Wissen um demokratische Grundprinzipien und gefährdet die Funktion des Rechtsstaates.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Richterbund Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V.
Pressestelle
Kronenstr. 73-74, 10117 Berlin
Telefon: (030) 2061250, Telefax: (030) 20612525
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