Weiterentwicklung der THG-Quote: Bundestagsausschuss beschließt höhere E-Fuels-Quote
(Berlin) - Der Umweltausschuss des Deutschen Bundestags hat in seiner gestrigen Sitzung Änderungen am Entwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote zugestimmt. Die Verabschiedung des Gesetzes im Plenum des Bundestags soll am 24. April erfolgen. Damit wird eine seit Jahresbeginn andauernde Phase der Rechtsunsicherheit für Unternehmen der Kraftstoffwirtschaft beendet, die Investitionen und Arbeitsplätze gefährdet hatte.
Unternehmen erhalten Rechtssicherheit bei ihren Planungen zur Erfüllung der THG-Quote in 2026
Nach langer Verzögerung gibt es Bewegung bei der nationalen Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie III (RED). So hat heute der Umweltausschuss des Deutschen Bundestags einem Änderungsantrag zum Gesetz der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der THG-Quote zugestimmt und damit die nationale Umsetzung eines zentralen Klimaschutzinstruments der EU im Verkehr deutlich vorangebracht. Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf bereits im Dezember beschlossen. Anschließend folgte eine monatelange fachliche Diskussion über Details der Gesetzesausgestaltung. Leidtragende der Verzögerung waren auch UNITI-Mitgliedsunternehmen, die als steuerliche Inverkehrbringer von Otto- und Dieselkraftstoffen bislang über keine Rechtssicherheit bei ihren Planungen zur Erfüllung der THG-Quote im laufenden Jahr 2026 verfügten. UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn: „Es gut, dass damit für die Unternehmen der Branche in Kürze endlich Rechtssicherheit herrschen wird.“
Höhere Mindestmengenquoten schaffen stärkere Investitionsanreize
UNITI begrüßt, dass der Fachausschuss sowohl höher ansteigende E-Fuels-Quoten für die Jahre bis 2040 festgelegt hat, als auch die Treibhausgasminderungs-Quote als solche leicht ambitionierter ausgestaltet. So soll der Mindestanteil sog. „erneuerbarer Kraftstoffe aus nichtbiogenen Quellen“ (RFNBO) wie E-Fuels oder Wasserstoff im Jahr 2030 bei 1,5 Prozent liegen und bis 2040 auf 10 Prozent steigen. UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn: „Die Anhebung der RFNBO-Quote ist deutlich zu befürworten, weil durch eine höhere Mindestmengenquote ein stärkerer Investitionsanreiz gesetzt wird, der sich positiv auf den dringend benötigten Markthochlauf von RFNBO wie E-Fuels auswirkt.“ UNITI hatte sich sehr für eine Anpassung eingesetzt.
Die THG-Gesamtquote soll ab dem nächsten Jahr bei 17,5 Prozent liegen und ab 2040 auf 65 Prozent steigen.
Ebenfalls positiv ist die Aufhebung der Begrenzung von Biokraftstoffen der ersten Generation aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen. Hier hat der Ausschuss eine deutliche Anhebung beschlossen, die ab 2033 einen Maximalanteil von 5,8 Prozent vorsieht. Bislang waren solche Rohstoffe auf einen Anteil von 4,4 Prozent gedeckelt.
Dass der Bundestagsausschuss die Bundesregierung in einem eigenen Antrag auffordert, die Schutzsortenregelung für Super E5 zu flexibilisieren, wird von UNITI mit Zustimmung gesehen.
Quelle und Kontaktadresse:
UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V., Alexander Vorbau, Leiter(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Jägerstr. 6, 10117 Berlin, Telefon: 030 755414-300
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