Pressemitteilung | Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK)

Wenn die EDV dem Handelsregister ein Schnippchen schlägt / Falsche Daten über die Firma aquatherm im elektronischen Handelsregister

(Siegen) - Die „Segnungen“ der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) sind jetzt auch bei den Registergerichten zu spüren. Im vergangenen Jahr erst wurden nach und nach alle Handelsregister-Angelegenheiten in den Kreisen Siegen- Wittgenstein und Olpe beim Amtsgericht Siegen elektronisch konzentriert. Vorbei sind die Zeiten, in denen die Registereintragungen der heimischen Wirtschaft bei den Amtsgerichten Olpe, Lennestadt, Bad Berleburg und Siegen mit Schreibmaschine und Aktenablage erledigt wurden. „RegisStar“, ein landesweit eingesetztes Registersystem ersetzt heute so manche Handreichung. Was aber, wenn die EDV dem Gericht ein Schnippchen schlägt? Nach einer Mitteilung der Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) war die Firma aquatherm (Attendorn) jüngst Opfer einer solchen Attacke – und mit ihr die Zeitungen, in denen Handelsregisterdaten veröffentlicht werden, unter ihnen der Wirtschaftsreport der IHK Siegen.

Das Attendorner Unternehmen aquatherm Metallverarbeitung Verwaltungs-GmbH, so die IHK, hatte ordnungsgemäß eine Kapitalerhöhung angemeldet. Ebenso ordnungsgemäß hatte der Registerrichter die Eintragung vorbereitet und dem elektronischen System „RegisStar“ übergeben. Dieses erzeugte daraus auch einen fehlerfreien Text für die Veröffentlichung, der vom Gericht freigegeben wurde. Von dem, was dann geschah, ist nur das Ergebnis bekannt: „RegisStar“ meldete den Zeitungen für die amtliche Bekanntmachung nicht den freigegebenen Text, sondern die falsche Information, das Unternehmen sei wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht worden. Diese Nachricht wurde abgedruckt.

Beim renommierten Unternehmen aquatherm führte die falsche Veröffentlichung zu Irritationen, Nachfragen und Verärgerung. Für manch schwächeres Unternehmen hätte eine solche falsche Registernachricht das wirtschaftliche „Aus“ bedeuten können. Der Registerrichter sorgte umgehend für eine Berichtigung der Falschmeldung. In Presseorganen, die nicht täglich erscheinen, können Fehler aber mitunter erst wesentlich später in der nächsten Ausgabe korrigiert werden.

Für die IHK Siegen ist der aufgetretene Fehler kein Anlass, den Handelsregisterveröffentlichungen zukünftig kein Vertrauen mehr zu schenken. Wer aber sicher gehen will, verschafft sich durch einen Einblick in das Handelsregister selbst Sicherheit. Dort war auch die Kapitalerhöhung der Firma aquatherm korrekt eingetragen.

Quelle und Kontaktadresse:
Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) Koblenzer Str. 121, 57072 Siegen Telefon: 0271/3302317, Telefax: 0271/330244384

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