Wer sind in Zukunft die Hausärzte von Kindern und Jugendlichen? / Kinder- und Jugendärzte sehen sich als ersten Ansprechpartner einer qualifizierten Versorgung von Kindern und Jugendlichen
(Köln) - Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) sieht sich als ersten Ansprechpartner der Krankenkassen für den Abschluss von Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung von Kindern und Jugendlichen und verweist in diesem Zusammenhang auf zahlreiche erfolgreiche Verträge mit den Krankenkassen aus den letzten Monaten.
Der BVKJ, der über 90 Prozent aller vertragsärztlich tätigen Kinder- und Jugendärzte in Bayern und bundesweit vertritt und ca. 70 Prozent der stationär tätigen Kinder- und Jugendärzte sowie einen Anteil von ca. 55 Prozent der Kinder- und Jugendärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst repräsentiert, stellt fest, dass die Interessen der Kinder- und Jugendärzte im hausärztlichen Versorgungsbereich sowohl in Bayern als auch im übrigen Bundesgebiet nur vom BVKJ vertreten werden. Wenn die bundesdeutsche Gesellschaft und ihre politischen Entscheidungsträger weiterhin Wert auf eine qualifizierte Versorgung von Kindern und Jugendlichen legen, dann werden sie dem wahltaktischen Geplänkel aus Bayern nicht nachgeben, sondern in § 73 die Zuständigkeit für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen eindeutig regeln, reagiert Dr. Ulrich Fegeler, Bundespressesprecher des Verbandes auf Änderungsvorschläge zum § 73 SGB V.
Denn wenn es in diesem Zusammenhang nach dem Willen des Bayerischen Hausärzteverbandes und mancher Politiker in Bayern ginge, würden in Zukunft in Deutschland nur solche Gemeinschaften Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung aller Altersgruppen abschließen können, die die Hälfte der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Allgemeinärzte vertreten. Träger der hausärztlichen Versorgung auch von Kindern und Jugendlichen sind dann möglicherweise nur noch Allgemeinärzte. Jahrzehntelange bewährte Versorgungsstrukturen würden zerschlagen, wenn per Gesetz ein Verband das Verhandlungsmonopol mit den Krankenkassen erhält, der weder Kinder- und Jugendärzte noch in ihrer großen Mehrheit die hausärztlich tätigen Internisten vertritt.
Der BVKJ wird alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um der mit dem bayerischen Wahlkampf zusammenhängenden geplanten Gesetzesänderung zu begegnen. Die auf höchstem internationalen Niveau stehende ambulante kinder- und jugendärztliche Versorgungsqualität in Deutschland darf nicht dem Machthunger von Verbandsfunktionären und Wahlkampfgeschenken an Allgemeinmediziner geopfert werden. so Fegeler.
Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ)
Dr. Gunhild Kilian-Kornell, Pressesprecherin
Mielenforster Str. 2, 51069 Köln
Telefon: (0221) 689090, Telefax: (0221) 683204
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen



