Pressemitteilung | GVA Gesamtverband Autoteile-Handel e.V.

Wettbewerb auf dem Kfz-Ersatzteilmarkt: EU-Kommission präzisiert Rechte und Pflichten der Marktbeteiligten

(Ratingen) - Der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) begrüßt die heute (16. Juni 2011) von der EU-Kommission veröffentlichte Änderung der Regeln über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge, die seit 2007 in der "Euro 5/6"-Verordnung festgelegt sind. Mit der neuen Verordnung (EU) Nr. 566/2011 präzisiert die EU-Kommission die Maßnahmen, die wirksamen Wettbewerb auf dem Markt für Fahrzeug-Reparatur- und Wartungsinformationsdienste gewährleisten sollen. Diese Informationen sind Voraussetzung dafür, dass Ersatzteilhersteller ihre Produkte für die Fahrzeugreparatur konkurrierend zu den Fahrzeugherstellern anbieten können. Damit besteht Wettbewerb auf dem Markt für Kfz-Ersatzteile, letztlich zum Vorteil der Verbraucher, die zwischen verschiedenen Angeboten wählen können. Der unabhängige Teilehandel, dessen Interessen durch den GVA vertreten werden, bündelt das Ersatzteilangebot verschiedener Hersteller. Er führt auch konkurrierende Produkte, um den unterschiedlichen Anforderungen der Kunden an die Fahrzeugreparatur zu entsprechen.

Die neuen Regeln stärken den Wettbewerb - die Verbraucher profitieren davon
Die EU-Kommission hat in der Vergangenheit mehrere Verordnungen erlassen, die sowohl aus wettbewerbspolitischer Sicht ("Aftermarket-GVO" (EU) Nr. 461/2010) als auch aus technischer Sicht ("Euro 5/6"-Verordnung (EG) Nr. 715/2007) Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass auf dem Markt für Kfz-Ersatzteile und -Reparaturen wirksamer Wettbewerb zwischen den Fahrzeugherstellern und ihren Vertriebssystemen einerseits und den "unabhängigen Marktbeteiligten" andererseits herrscht. Unabhängige Marktbeteiligte sind Unternehmen, die nicht Vertragshändler oder Vertragswerkstatt einer Fahrzeugmarke sind und die direkt oder indirekt an der Wartung und Reparatur von Fahrzeugen beteiligt sind, wie zum Beispiel freie Werkstätten, Hersteller oder Händler von Ersatzteilen, Werkzeugen und Werkstattgeräten und Herausgeber technischer Informationen.
"Die EU-Kommission hat erkannt, dass die bisherigen Regelungen offenbar noch nicht ausreichen, denn Fahrzeughersteller haben unabhängigen Marktbeteiligten immer wieder Informationen mit der Begründung vorenthalten, sie seien zu deren Weitergabe nicht verpflichtet", erklärt GVA-Präsident Hartmut Röhl. Der europäische Gesetzgeber schloss daraus, dass genauere Angaben über die Informationen erforderlich sind, die die Fahrzeughersteller unabhängigen Marktbeteiligten gemäß der "Euro 5/6"-Verordnung vorzulegen haben. "Mit der Aufnahme dieser Informationspflichten in die eigentlich die Emissionswerte der Fahrzeuge regelnde Verordnung hat die EU-Kommission Weitsicht bewiesen.", lobt Röhl.

Der GVA und sein europäischer Dachverband FIGIEFA haben sich mit Erfolg dafür eingesetzt, dass insbesondere die für den Ersatzteilhandel erforderlichen Informationen präzisiert werden. Die Kommission stellt mit ihrer Änderungsverordnung klar, dass die relevanten Informationen über Fahrzeugteile auch diejenigen Informationen umfassen, die erforderlich sind, um Ersatzteile mit dem genauen Verwendungszweck (welches Ersatzteil kann welchem Fahrzeug zugeordnet werden?) und etwaigen weiteren Verwendungskriterien zu versehen. Ohne eine klare Zuordnung zum Fahrzeug, ohne eine eindeutige Identifikation ist ein Ersatzteil kaum verkäuflich, und hinzu kommt, dass die Fahrzeugvielfalt und die Komplexität der Fahrzeugkomponenten ständig zunehmen.

Fahrzeugherstellern drohen harte Sanktionen bei Verstößen
Die EU-Kommission stellt ausdrücklich klar (durch Ergänzung von Artikel 6 Absatz 1 in der VO (EG) Nr. 692/2008), dass - neben der Einhaltung der technischen Vorschriften zur Homologation eines Fahrzeugs - der Zugang unabhängiger Marktbeteiligter zu Reparatur- und Wartungs-Informationen Voraussetzung für die Typgenehmigung ist, und dass der Verstoß gegen die Regelungen mit Entzug der Typgenehmigung sanktioniert werden kann. Röhl: "Sollten die Fahrzeughersteller auch nach dieser neuerlichen Klarstellung der EU-Kommission Spielräume dafür sehen, ihre Verpflichtungen zur Weitergabe der Informationen zu unterlaufen, wird die Kommission hoffentlich nicht zögern, für die Durchsetzung ihrer Verordnung zu sorgen. Und: Informationen sind nur dann praktisch verwendbar, wenn die enthaltenen Daten und deren Zusammenhänge auch verarbeitet werden können. Auf die praktische Verwendbarkeit der Ersatzteil-relevanten Informationen der Fahrzeughersteller kommt es künftig ganz entscheidend an!"
Die Änderungen wurden am 16. Juni 2011 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und treten am 19.6.2011 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft.

Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. Alexander Vorbau, Referatsleiter, Öffentlichkeitsarbeit Gothaer Str. 17, 40880 Ratingen Telefon: (02102) 77077-0, Telefax: (02102) 77077-17

(mk)

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