Widerspruch gegen Bescheid über die Festsetzung und Zuweisung von Zahlungsansprüchen nur innerhalb eines Monats möglich
(Mainz) - In den vergangenen Tagen haben die rheinland-pfälzischen Kreisverwaltungen die Bescheide über die Festsetzung und Zuweisung von Zahlungsansprüchen an die Landwirte verschickt.
Aufgrund einiger Anfragen von Mitgliedern des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV) weist der BWV darauf hin, dass im Falle von Unstimmigkeiten innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden kann. Wird der Bescheid nach dieser Frist rechtskräftig, sind keine Änderungen mehr möglich.
Mitglieder, die Unstimmigkeiten in ihrem Bescheid feststellen oder unsicher sind, ob ein beantragter Härtefall im Zuteilungsbescheid entsprechend bewilligt oder abgelehnt wurde, sollten die Bescheide durch die zuständige Bezirksgeschäftsstelle des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd in Kaiserslautern, Neustadt oder Alzey überprüfen lassen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V.
Andrea Adams, stellv. Hauptgeschäftsführerin, Presseabteilung
An der Brunnenstube 33-35, 55120 Mainz
Telefon: (06131) 62050, Telefax: (06131) 620550
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