Pressemitteilung | Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe e.V.

Wind von vorn bei Betriebsprüfungen

(Berlin) - Nicht gerade beliebt sind Betriebsprüfungen durch das Finanzamt, weil sie Zeit und Nerven kosten. Prüfer unterstellen oft Gestaltungen, die zur Steuerminderung führen, als rechtlich so nicht gewollt. Das belastet das Klima zwischen dem Betriebschef und dem Prüfer. In dem Sinne äußerte sich Harald Elster, der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes. Die Prüfer stehen offenbar unter Leistungsdruck, Mehrergebnisse zu erzielen. Der Druck hat in den letzten Jahren zugenommen. Teilweise werden sogar vorschnell Strafverfahren eingeleitet, um auf den Unternehmer Druck auszuüben.

Insbesondere Bargeldgeschäfte - im Handel, in der Gastronomie oder auch im Handwerk - liegen im Blickfeld der Betriebsprüfung. Ergeben sich Abweichungen zu vergleichbaren Betrieben, ziehen Prüfer schnell den Schluss, dass nicht alle Einnahmen ordnungsgemäß erfasst wurden.

Jeder Unternehmer sollte gemeinsam mit dem Steuerberater achtgeben, dass Buchführung und Abschlüsse ordnungsgemäß dokumentiert sind. Speziell bei nicht alltäglichen Geschäften sollten weitergehende Dokumentationen oder Aufzeichnungen erfolgen. Branchenabweichungen sollten analysiert und erläutert werden.

Zeitnah buchen und Aufzeichnungen führen
Nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung sind Geschäftsvorfälle laufend zu buchen. Bei Beanstandungen des Finanzamtes kann die Verletzung der Buchführungsnormen folgenschwer ausgehen. Bargeldvorgänge sollen täglich erfasst werden. Unbare Vorgänge sind zeitnah zu erfassen. Zeitnahe Erfassung heißt grundsätzlich binnen zehn Tagen. Weitere Anforderungen sind im BMF-Schreiben vom 14.11.2014 unter www.bundesfinanzministerium.de nachzulesen.


Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer aufteilbar?
Auf Vorlage des IX. Senats hat der Große Senat des BFH im Verfahren GrS 1/14 demnächst Gelegenheit, grundsätzliche Ausführungen zur Behandlung von Kosten für ein nur teilweise für betriebliche/ berufliche Zwecke genutztes Arbeitszimmer zu machen. Fraglich ist, ob der betreffende Raum zumindest fast ausschließlich betrieblich/ beruflich genutzt wird. Ist dies nicht der Fall, stellt sich die weitere Frage, ob eine zeitanteilige Aufteilung - also eine anteilige Berücksichtigung - der betrieblich/ beruflich bedingten Nutzung in Betracht kommt. Danach werden weitere beim BFH anhängige Verfahren zu entscheiden sein.


Noch kürzer:

Das Bundeskabinett hat den Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für die Jahre 2015 und 2016 beschlossen, nach dem der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag anzupassen sein werden.

Aufwendungen für Maßnahmen der häuslichen Intensiv- und Behandlungspflege sind nicht durch den Behinderten-Pauschbetrag abgegolten. Sie können daneben als Krankheitskosten berücksichtigt werden.

Krankheitskosten, die der Versicherte selbst trägt, um eine Beitragsrückerstattung der Krankenversicherung zu bekommen, sind weder Sonderausgaben noch außergewöhnliche Belastungen (FG Münster, 5 K 149/14 E; Revision zugelassen).

Quelle und Kontaktadresse:
Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg e.V. Pressestelle Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 8871930, Fax: (030) 88719320

(cl)

NEWS TEILEN: