Pressemitteilung | k.A.

Winterschlussverkauf: Einzelhandel muss sich insgesamt zufrieden geben / Gemeinsames Verkaufsereignis trotz einzelner Rabattaktionen sinnvoll

(Berlin) - „Unter den Gegebenheiten, insbesondere der Arbeitsmarktentwicklung, muss sich der Einzelhandel insgesamt mit dem diesjährigen Winterschlussverkauf (WSV) zufrieden geben“, erklärte am 6. Februar Johann D. Hellwege, Hauptgeschäftsführer des Handelsverband BAG, in Berlin. Nach einem guten Start schwächelte der Schlussverkauf im weiteren Verlauf. Hellwege führte dies vor allem auf die wegen der Erhöhung der Sozialabgaben gesunkenen Nettoverdienste der Verbraucher im Januar zurück: „Der Blick auf den Januar-Lohnzettel hat bei vielen jede weitere Lust am Konsum im Keim ersticken lassen.“ Durch die Rückkehr des Winters wurden die Saisonwaren wie Wintermäntel, Jacken, Wintersportartikel, aber auch Accessoires wie Handschuhe, Mützen und Schals insgesamt gut abgesetzt, die Nachfrage hätte aber noch stärker ausfallen sollen.

Obwohl der Winterschlussverkauf in diesem Jahr so massiv wie noch nie durch einzelne Rabattaktionen vorweggenommen wurde, mache ein gemeinsamer Schluss- und Resteverkauf für den Einzelhandel nach wie vor Sinn: „Der WSV ist ein Fixpunkt für die Verbraucher: Am Ende der Saison gibt es die Winterware zum günstigsten Preis und dann für eine ganze Zeit nicht mehr“, so Verbandschef Hellwege. „Solange der Kunde den WSV annimmt, werden wir ihn anbieten.“ Anstelle einer gesetzlichen Regelung sollte der Händler jedoch selber über die Durchführung von Schlussverkäufen entscheiden können, argumentierte Hellwege weiter. Zusätzlich zum Ende der Sommer- oder Wintersaison müsse es auch andere Anlässe für befristete Rabattaktionen geben dürfen. Hellwege hält die angekündigte Abschaffung des Verbotes von Sonderverkaufsaktionen nach § 7 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) daher für den konsequenten dritten Schritt nach der Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung im Juli 2001, zumal die Wirklichkeit im Einzelhandel der Gesetzeslage längst vorausgeeilt sei.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. Friedrichstr. 60 10117 Berlin Telefon: 030/2061200 Telefax: 030/20612088

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