Pressemitteilung | Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V. (VKD)

Wird die Krankenhausreform mit dem KHAG nun alltagstauglich?

(Berlin )- Keine Sommerpause im Bundesgesundheitsministerium. Der Referentenentwurf des Anpassungsgesetzes zur Krankenhausreform (KHAG) ist Anfang August den Verbänden zur Bewertung und Diskussion übermittelt worden. Werden mit dem KHAG die zahlreichen Fehlentwicklungen des KHVVG für die Krankenhäuser nun endlich behoben?

Grundsätzlich ist zum aktuellen Zeitpunkt zu sagen, dass der Referentenentwurf des KHAG erst den Auftakt zum Gesetzgebungsverfahrens darstellt. D.h. es kann in den nächsten Monaten zwischen Gesetzesentwurf und parlamentarischen Diskussionen und dem inklusiven Austausch mit den Bundesländern noch zahlreiche Änderungen geben – muss es aber nicht.

Der VKD sieht bei dem Entwurf durchaus Positives, auch wenn leider einige wichtige Regelungen nicht grundsätzlich angefasst werden. „Wir hoffen, dass es im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen und Anpassungen geben wird, denn sonst würde die finanzielle Ungewissheit, in der sich die Mehrzahl der Kliniken nach wie vor befindet, fortgesetzt – zum Schaden unserer flächendeckenden Krankenhausversorgung und damit auch unserer Patientinnen und Patienten“, kommentiert VKD-Präsident Dirk Köcher. „Positiv sehen wir dabei, dass der Dialog mit der Praxis von Seiten des Ministeriums unter der neuen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken nach der für uns schwierigen Zeit mit ihrem Vorgänger wieder aufgenommen wurde.“

Die ersten positiven Bewertungen des Referentenentwurfs durch die Mitglieder des Verbandes beziehen sich u.a. auf die Anpassung der Anzahl der Leistungsgruppen an die Zahl in Nordrhein-Westfalen – 60 plus spezielle Traumatologie. Das entspricht auch einer zentralen Forderung des VKD. Positiv ist zudem, dass die Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen als Qualitätskriterium für die Leistungsgruppen wegfallen soll.

Ebenso wird die vorgesehene Regelung, den Bundesländern mehr Flexibilität für Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten im Sinne einer sicheren Krankenhausversorgung zu geben, positiv gesehen.

Die Anpassungen der Anrechnungszeiten für Ärztinnen und Ärzte und einige sinnvolle Anpassungen der Qualitätskriterien in den Leistungsgruppen werden ebenfalls begrüßt.

Die Finanzierung des Transformationsfonds in den Jahren 2026 bis 2035 in Höhe von 25 Milliarden Euro durch den Bund zur Entlastung der Krankenkassen und damit auch zur Stabilisierung der Beiträge entlastet die Krankenhäuser als Arbeitgeber ebenfalls, die ansonsten Beitragserhöhungen mittragen müssten. Gleichzeitig wird damit ein erheblicher ordnungspolitischer Fehler behoben – die ursprünglich vorgesehene hälftige Befüllung aus Mitteln der GKV, also durch die Beiträge der gesetzlich Krankenversicherten.

Kritisch bewertet der VKD, dass die Vorhaltevergütung in ihrer im KHVVG vorgesehenen Form nicht, wie vielfach von den Praktikern in den Krankenhäusern gefordert, ausgesetzt werden soll. Die nun vorgesehene Verschiebung um ein Jahr ist in ihrer Wirkung kontraproduktiv. Damit wird nicht nur ein weiterer, unnötiger bürokratischer Aufwand das Personal belasten, sondern die damit eingeleitete Fehlentwicklung im Finanzierungssystem fortgesetzt. Der VKD hat bereits vor Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum KHAG mehrfach betont, dass es bessere und durchaus auch bewährte Möglichkeiten gibt, die als Alternative genutzt werden können, bis die Vorhaltefinanzierung in ihrem ursprünglich gedachten eigentlichen Sinne neu konzipiert ist. Ansonsten werden wir in den Krankenhäusern drei Jahre lang mit einem System konfrontiert, bis dann doch unweigerlich eine Korrektur erfolgen muss, weil es eben nicht, „praxistauglich“ ist.

Als nicht umsetzbar sehen wir nach wie vor auch die Vorgaben für die Hybrid-DRGs, die ebenfalls nicht geändert werden sollen. Die Fallvorgaben sind aus Sicht des VKD nicht nur nicht leistbar, sondern werden die Versorgung nicht verbessern. Für die Krankenhäuser ergeben sich daraus erhebliche Erlösverluste, denen auf der Kostenseite keine Deckung bei den Personal- und Sachkosten gegenübersteht. Hier hoffen wir, dass im weiteren Gesetzgebungsprozess noch Änderungen sowohl bei den bisher stationär erbrachten Fallzahlen als auch bei der Vergütung erfolgen, da sonst aus Sicht des VKD die Versorgungssicherheit gefährdet wird, weil Krankenhäuser zu diesen Konditionen die vorgesehenen Hybrid-Fälle nicht leisten können und daher nicht mehr erbringen. Zu beachten ist darüber hinaus, dass die Regelungen für die Hybrid-DRGs nicht mit den Leistungsgruppen und den entsprechenden Vorgaben für Qualität und Personal der künftigen Krankenhausplanung zusammenpassen.

Dass der Fixkostendegressionsabschlag erst nach Verschiebung um ein Jahr abgeschafft werden soll, entbehrt jeder Logik. Hier ist sofort eine Korrektur notwendig. Wenn das Ziel der Reform u.a. ein Konzentrations- und Zentralisierungsprozess sein soll, können die beteiligten Kliniken nicht dafür bestraft werden. Und Kliniken, die bereits heute Veränderungsprozesse in einer Region oder einem Verbund proaktiv anstoßen, werden in den Budgetverhandlungen bereits aktuell dafür bestraft.

Dass die den Krankenhäusern zugesagten vier Milliarden Euro als einmalige Sofort- Transformationskosten für 2025 und 2026 für den zugesagten Inflationsausgleich aus den Jahren 2022 und 2023 im Referentenentwurf keine Erwähnung finden, sehen wir erst einmal mit Gelassenheit, da es eine konkrete Zusage gibt, die Regelung im Haushaltsbegleitgesetz der Bundesregierung aufzunehmen.

Dennoch müssen wir darauf hinweisen, dass die Einmalzahlung, so wichtig sie für die Kliniken ist, nicht die im Finanzierungssystem angelegte jahrelange Unterfinanzierung der Krankenhäuser behebt. Hier muss in naher Zukunft über eine Lösung nachgedacht werden, die den Krankenhäusern mehr Spielraum für eigene strategische und innovative Entscheidungen gibt.

Die Kombination aus Absenkung der Erlöse bei der zunehmenden Zahl an Hybrid-DRGs bis auf das Niveau der ambulanten OPs, eine ab 2027 weiterhin bestehende Inflationslücke von ca. 4% der Landesbasisfallwerte sowie Leistungsrückgänge durch neue Planungssystematiken werden in einem neuen System nicht zu auskömmlicher Finanzierung führen. Zumal die Kosten der Vorhalteleistungen in den Kliniken zukünftig weiter steigen werden. Beispielhaft genannt sind hier neue und zusätzliche Anforderungen in den Qualitätskriterien der Leistungsgruppen, steigende tarifliche Anforderungen, geplante Ausweitung von Personalbemessung, steigende Mindestlöhne, usw.

Allein die Auflistung dieser relevanten, hier aufgeführten Punkte zeigt die massive Komplexität des Systems und Abhängigkeit untereinander auf. Hier eine Lösung zu finden ist zugegeben nicht einfach, aber eine weitere Ausweitung der Bürokratie sowie Verschlechterung der Basis für uns Krankenhäuser ist auch nicht akzeptabel. In diesem Sinne werden wir als Verband mit unseren zahlreichen Mitgliedern im gesamten Bundesgebiet in unseren verschiedenen Funktionen die Reform konstruktiv kritisch begleiten, um auch praktikable und vertretbare Lösungen zu erreichen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V. (VKD), Andreas Tyzak, Pressesprecher(in), Oranienburger Str. 17, 10178 Berlin, Telefon: 030 28885911

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