Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie e.V. (BSI)

Wirtschaftsförderung und wirksame gesetzliche Menschenrechts- und Umweltstandards müssen Hand in Hand gehen

(Bonn) - Der Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie e.V. (BSI) begrüßt die Initiative der EU-Kommission zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit ausdrücklich – insbesondere die im Omnibus-I-Paket angekündigte Harmonisierung und Vereinfachung der bestehenden Regelwerke CSDDD, CSRD, EU-Taxonomie und CBAM und die Entlastungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Gleichzeitig steht die deutsche Sportartikel-Industrie klar hinter den menschenrechtlichen und umweltbezogenen Zielen des EU-Green Deal sowie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen. Für die Mitglieder des BSI ist der Schutz von Menschenrechten und natürlichen Lebensgrundlagen kein wirtschaftliches Hemmnis, sondern eine notwendige Voraussetzung für zukunftsfähige, resiliente und wettbewerbsfähige Geschäftsmodelle in Europa.

Vor diesem Hintergrund hat der Verband eine Stellungnahme verfasst, in der er sich für eine Klarstellung und entsprechende Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) in deutsches Recht ausspricht. „Es braucht keine Rolle rückwärts, sondern praktikable und verlässliche Rahmenbedingungen, die sich an der Realität globaler Lieferketten orientieren.“, so Stefan Rosenkranz, BSI-Geschäftsführer. Die Bundesregierung müsse die Ankündigungen im Koalitionsvertrag umsetzen und die Ablösung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes durch eine ambitionierte, wirkungsorientierte EU-Vorgabe aktiv gestalten.

Als global aufgestellte Branche mit internationalen Lieferketten und langen Produktentwicklungszyklen fordert der BSI von der Politik bürokratiearme, aber wirksame Antworten auf soziale und ökologische Herausforderungen sowie rechtliche Klarheit, Verlässlichkeit und Planungssicherheit. „Viele Mitgliedsunternehmen investieren seit Jahren in transparente Sorgfaltsprozesse – freiwillig und gemeinsam mit Stakeholdern entlang der Lieferkette. Dieses Engagement gilt es zu honorieren, indem zukunftsorientierte Unternehmen unterstützt und durch verbindliche Regeln vor unfairem Wettbewerb geschützt werden.“, ergänzt Alexandra Wittwer, BSI-Referentin Corporate Responsibility.

Der BSI appelliert daher an die Bundesregierung, sich konstruktiv in den europäischen Gesetzgebungsprozess einzubringen, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu sichern – und gleichzeitig glaubwürdige Sozial- und Umweltstandards durchzusetzen. Nur so lassen sich Wirtschaftsförderung und verantwortliches Handeln wirksam miteinander verbinden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie e.V. (BSI), Belderberg 24, 53113 Bonn, Telefon: 0228 926593-0

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