Pressemitteilung | ZVEI e.V. - Verband der Elektro- und Digitalindustrie

Wirtschaftsfreundliche Nutzung digitaler Signaturen auch in der Steuergesetzgebung gefordert

(Frankfurt am Main) - Die rasche Verbreitung des elektronischen Geschäftsverkehrs wird durch höhere Sicherheit der Übertragung gefördert. Sie kann durch eine breitere Verpflichtung zur Anwendung des deutschen Signaturgesetzes aber eingeengt werden.



Darauf weisen Marcus Laube, Geschäftsführer der Seals GmbH und Gotthard Graß, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des ZVEI, in einer gemeinsamen Presseerklärung hin. Für viele Anwendungen seien die strengen Anforderungen des deutschen Signaturgesetzes mit ihrer Beschränkung auf öffentlich zertifizierte Signaturen gar nicht notwendig. So sollte der Gesetzgeber klar zwischen geschützten Anwendungen mit abgegrenzten Teilnehmern und ungeschützten offenen Systemen unterscheiden, bei denen erst elektronische Signaturen für die notwendige Sicherheit sorgen, ist die gemeinsame Auffassung des ZVEI und des führenden Anbieters elektronischer Extranetdienste für elektronische Rechnungsstellung.



Auch sollte der deutsche Gesetzgeber einfacher anwendbare digitale Signaturen anerkennen, wie sie von der kürzlich verabschiedeten EU-Richtlinie über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen ermöglicht werden. Seals und der ZVEI drängen deshalb auf eine weit gefasste Umsetzung der EU-Richtlinie im Rahmen der für diesen Sommer geplanten Novellierung des Signaturgesetzes. Entscheidend für die notwendige rasche Verbreitung von E-Commerce-Lösungen sei die Anwendbarkeit der digitalen Signatur zum Beispiel im Steuer- und Vertragsrecht.



Seals und der ZVEI begrüßen deshalb auch die Absicht der Bundesregierung, elektronische Rechnungen für Umsatzsteuerzwecke anzuerkennen. Eine zwangsweise Einschränkung auf elektronische Rechnungen, die mit digitalen Signaturen im Sinne des Signaturgesetzes versehen sind, wäre aus Sicht von Laube und Graß jedoch überzogen. Für Umsatzsteuerzwecke seien nur begrenzte Informationen notwendig, welche die Identität des Absenders und die Identifizierbarkeit des abgewickelten Geschäftes gewährleisten. Die Pflege weiterer Informationen gegenüber den Zertifizierungsstellen, wie sie das Signaturgesetz fordert, kann deshalb unnötigen und kostspieligen Verwaltungsaufwand verursachen.



Entscheidend sei der jeweilige Sicherheitsstandard, der gegenüber der Finanzverwaltung gegebenenfalls nachzuweisen ist. Gerade in geschlossenen Benutzergruppen wie bei edifact und bei dem von Seals angebotenen Extranet, bei dem digitale Signaturen mit Zertifikaten einer vertrauenswürdigen Instanz verwendet werden, sei die Sicherheit aber auch ohne öffentlich zertifizierte digitale Signatur gewährleistet. “Gerade die Anforderungen, die an die Sicherheit der Business-to-Business-Kommunikation gestellt werden, regelt der Markt selbst”, so Laube.

Quelle und Kontaktadresse:
Ansprechpartner im ZVEI ist Werner Thumbs, Tel.: (069) 6302-268. Ansprechpartner bei Seals ist Marcus Laube, Tel. (06102) 815-0 Quelle:ZVEI

NEWS TEILEN: