Pressemitteilung | Eurojuris Deutschland e.V.

Wissen für die Deutsche Wirtschaft / Die Limited englischen Rechts: Chance oder Trugschluss

(Düsseldorf) - Kaum hatte der Europäische Gerichtshof mit der so genannten „Inspire-Art“-Entscheidung (EuGH, 30.09.2003 –C 167/01, RIW 2003, 957) den Startschuss für den Wettbewerb europäischer Gesellschaftsformen gegeben, da schossen Gründungsbüros für die Limited englischen Rechts aus dem Boden wie Pilze nach einem sanften Herbstregen. Einfach sollte es sein, diese Gesellschaft zu gründen, unproblematisch und vermeintliche die Vorzüge einer Limited-Gründung wurden ab sofort angepriesen wie frische Semmeln.

Welche Gefahren jedoch bei einer Gründung lauern und ob die benannten Vorteile wirklich Vorteile sind, darüber informiert der vorliegenden Leitfaden der Reihe „Wissen für die Deutsche Wirtschaft“ des Eurojuris Deutschland e.V.

Die Idee für die Ausarbeitung des Leitfadens ergab sich für den Autor, Rechtsanwalt Bertold Frick (v. Einem & Partner, Bremen) aus der täglichen Beratungspraxis.

„Die Limited kann sich für viele potenzielle Gründer als Überraschungskiste entpuppen“, so Frick, der als Lehrbeauftragter für Internationales Wirtschaftsrecht in Bremen lehrt. „Die vermeintlichen Vorteile können sich bei näherer Betrachtung als echte Nachteile herausstellen. Deshalb ist es wichtig, dass man sich kritisch mit allen Fragen bei einer Gründung auseinandersetzt“, so Frick weiter.

Der nun vorgelegte Leitfaden möchte soll eine erste Orientierungshilfe für all diejenigen geben, die sich mit der Gründung einer Limited englischen Rechts gedanklich auseinandersetzen.

Bertold Frick ist Mitglied des größten Anwaltsnetzwerks in Europa.

Quelle und Kontaktadresse:
Eurojuris Deutschland e.V. Cecilienallee 59, 40474 Düsseldorf Telefon: 06021/441667, Telefax: 06021/441614

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