Pressemitteilung | (BfW) Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.

Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz: Wohnungswirtschaft begrüßt Änderung des Gesetzentwurfs / "Herausnahme des Betreuten Wohnens wichtiger Teilerfolg"

(Berlin) - Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V., Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, begrüßt die gestern (18. Februar 2009) im Kabinett beschlossene überarbeitete Fassung des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG). "Wohnungsunternehmen sind keine Heimbetreiber. Die Klarstellung, dass das klassische Betreute Wohnen nunmehr von dem Gesetz ausgenommen ist, ist eine gute Entscheidung", erklärt BFW-Bundesgeschäftsführer Alexander Rychter. "Damit ist eine zentrale Forderung der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft im Gesetzentwurf berücksichtigt worden und ermöglicht es der Branche, auch in Zukunft nachfragegerechte moderne Wohnformen für Senioren zu entwickeln. Denn die meisten älteren Mieter wünschen sich, so lange wie möglich selbständig in ihren eigenen vier Wänden zu verbleiben."

"Der BFW begrüßt grundsätzlich eine bundeseinheitliche Lösung für das Vertragsrecht von Pflegeimmobilien. Gerade bundesweit oder länderübergreifend tätige Immobilienunternehmen müssen sich dadurch nicht mit einer Vielzahl von Ländereinzellösungen auseinandersetzen, nachdem das Heimrecht nach der Föderalismusreform im Sommer 2006 an die Länder übergegangen ist", erläutert Rychter.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hatte im Dezember letzten Jahres erstmals einen Entwurf des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes vorgelegt, der auf scharfe Kritik der Wohnungswirtschaft gestoßen war. Bislang sah der Gesetzentwurf vor, dass künftig selbst niedrigschwelligste Pflege- und Betreuungsleistungen wie die bloße Installation eines Hausnotrufssystems oder Hausmeisterleistungen ausreichen, um die Anwendung des Gesetzes auszulösen. "Das wäre das Aus auch für bewährte Senioren-Wohnanlagen gewesen, die bisher nicht vom Heimgesetz erfasst wurden. Zudem hätte das Gesetz die politischen Bestrebungen, ambulante und vorstationäre Wohnformen beispielsweise auch durch die Einführung eines KfW-Programms `Altengerecht Umbauen´ zum 1. April 2009 zu fördern, ins Leere laufen lassen", so der BFW-Geschäftsführer. "Der jetzt gefundene Kompromiss wird die in Deutschland dringend notwendigen Investitionen in den Neu- und Umbau von seniorengerechten Wohnungen weiter zunehmen lassen. Nach BFW-Schätzungen werden bis 2020 zusätzlich noch rund 800.000 altersgerechte Wohnungen benötigt."

Der BFW appelliert an die Politik, auch bei den noch ausstehenden Landesheimgesetzen eine klare Abgrenzung des Betreuten Wohnens vom Heimbetrieb sicherzustellen so wie dies beispielsweise in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen schon umgesetzt wurde.

Das WBVG soll zum 1. September 2009 in Kraft treten.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW) Pressestelle Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin Telefon: (030) 32781-0, Telefax: (030) 32781-299

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