Pressemitteilung | Deutscher Mieterbund / Kieler Mieterverein e.V.

Wohnungsverkäufe: Kautionen stark gefährdet!

(Kiel) - Bei den schleswig-holsteinischen Mietervereinen häufen sich Beschwerden von Mietern, die aufgefordert werden, ihre Kaution zum zweiten Male zu bezahlen, weil sie dem neuen Vermieter beim Erwerb einer Liegenschaft angeblich nicht ausgehändigt worden ist. Wer in dieser Konstellation nicht beweisen kann, dass er beim Abschluss seines Mietvertrages die Kaution bezahlt hat, ist in einer misslichen Lage: Zwar wird er die Kaution in der Mehrzahl der Fälle nicht noch einmal bezahlen müssen, weil in einem jahre- oder jahrzehntelangem Verzicht eine einvernehmliche Vertragsänderung gesehen werden kann. Wenn er seine Kaution beim Ende des Mietverhältnisses aber wiederhaben möchte, wird ihm der weitgehende gesetzliche Schutz nichts nützen. Zwar hat der Mieter von veräußertem Wohnraum prinzipiell Anspruch darauf, die Kaution beim Ende des Mietverhältnisses von dem neuen Eigentümer zurück zu bekommen, dies gilt aber nur dann, wenn er die ursprüngliche Zahlung der Kaution zweifelsfrei beweisen kann. Die schleswig-holsteinischen Mietervereine raten daher allen Mietern, die Kautionsquittung - Barquittung oder Überweisungsformular mit Kontoauszug - zusammen mit dem Mietvertragsformular abzuheften, damit sie zuverlässig vor Verlust geschützt ist. Die mietvertragliche Vereinbarung alleine, dass der Mieter die Kaution zu zahlen habe, ist noch keine Quittung dafür, dass sie auch tatsächlich gezahlt wurde.

Der Sachverhalt gewinnt vor dem Hintergrund zahlreicher Wohnungsverkäufe immer mehr an Bedeutung. Das Risiko, die Kaution zu verlieren, steigt mit jedem weiteren Verkauf, wenn der Mieter nicht sicherstellt, die Zahlung jederzeit beweisen zu können.

Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilen alle schleswig-holsteinischen Mietervereine. Deren Sprechzeiten und Aufnahmebedingungen können bei der Landesgeschäftsstelle des Mieterbundes Schleswig-Holstein, Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel, Telefon 0431/97919-0 erfragt werden. Sie sind auch im Internet verfügbar unter www.mieterbundschleswig-holstein.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund - Landesverband Schleswig-Holstein e.V. Pressestelle Eggerstedtstr. 1, 24103 Kiel Telefon: (0431) 979190, Telefax: (0431) 9791931

(el)

NEWS TEILEN: