Zahl bösartiger Hauttumoren hat sich in zehn Jahren verdreifacht / Hautärzte befürchten Engpässe in der stationären und ambulanten Versorgung
(Berlin) - Die deutschen Hautärzte verzeichnen eine wachsende Zahl von Hauterkrankungen. Gleichzeitig aber stehen ihnen für den einzelnen Patienten immer weniger Mittel zur ambulanten und stationären Versorgung zur Verfügung. Dieses Dilemma der gesundheitspolitischen Reformpläne der Bundesregierung war auch Thema eines parlamentarischen Abends mit Mitgliedern des Bundesgesundheitsausschusses in Berlin.
Bei der Begegnung mit den Parlamentariern verdeutlichten die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) und der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD): Hautkrebs in all seinen Erscheinungsformen stelle heute bereits beim Mann die häufigste und bei der Frau die zweithäufigste Form der Krebserkrankung dar. Innerhalb der letzten zehn Jahre habe sich allein die Zahl bösartiger Hauttumoren verdreifacht. Ähnliche Steigerungsraten sind nach Dermatologen-Angaben für die nach wie vor wachsende Zahl der allergischen Erkrankungen zu verzeichnen, von denen heute annähernd 30 Prozent der Bevölkerung betroffen sind.
"Die verfügbaren Mittel für die Patientenbehandlung halten mit dieser Entwicklung nicht Schritt," warnen die Hautärzte. So stünde in der ambulanten Versorgung beim niedergelassenen Hautarzt heute lediglich ein Budget von 30 bis 50 Mark pro Quartal und Patient zur Verfügung. "Medizinisch indizierte, aber aufwendigere Maßnahmen werden unter dem herrschenden Budgetdruck nicht mehr ergriffen," erklärte dazu der BVDD in Berlin. Das gelte nicht nur für operative oder allergologische Therapien, sondern beispielsweise auch für die Verordnung von nachhaltig wirkenden, aber teuren Arzneimitteln in Fällen schwerer Akne oder Psoriasis.
Die klinische Versorgung habe in der Bundesrepublik in den vergangenen Jahren einen erheblichen Abbau an klinischen Betten und teils drastische Kürzungen bei den Mitteln für die Forschung hinnehmen müssen. Weitere Einschnitte vernichteten nicht nur Arbeitsplätze, sie bedrohten auch nachhaltig die fachgerechte Versorgung der Patienten.
Kritisch setzten sich die beiden Verbände mit den Sparmaßnahmen der Bundesregierung auseinander. Eine Steuerung des Zugangs der Patienten zum Facharzt durch Bonusregelungen oder einen vorgeschalteten Allgemeinmediziner lehnen beide, wie sie den Parlamentariern verdeutlichten, entschieden ab. "Durch den unmittelbaren Gang zum Dermatologen werden empirisch nachweisbar Fehldiagnosen vermieden und adäquate Behandlungen unverzüglich aufgenommen," begründeten die Hautärzte ihre Haltung.
Kosmetisch störende Hautveränderungen könnten angesichts der engen Budgetgrenzen nicht länger zu Lasten der GKV entfernt werden. Solche Leistungen müssen nach übereinstimmender Auffassung von BVDD und DDG die Patienten als Wahlleistung oder sogenannte "individuelle Gesundheitsleistung" (IGEL) selbst bezahlen. Die gezielte Hautkrebsvorsorgeuntersuchung hingegen - nach geltendem Recht heute gleichfalls eine IGEL - muss nach Auffassung der Dermatologen ebenso wie die dazu erforderlichen finanziellen Mittel im Zuge einer Reform des Gesundheitswesen in den Katalog der Gesetzlichen Krankenkasse überführt werden.
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