Zahlungsverkehr: Euro-Sondermünzen nur im ausgebenden Land gültig
(Berlin) - Der Euro ist noch keine fünf Jahre in Umlauf, da gibt es schon eine Vielzahl an Sondermünzen. Allein Deutschland hat im vergangenen Jahr sechs verschiedene 10-Euro-Gedenkmuenzen herausgegeben. Diese sind aber nur im Inland kursgültig, nicht dagegen in anderen Euro-Ländern. Denn obwohl es sich um offizielle Zahlungsmittel handelt, gelten Sondermünzen nur in dem jeweiligen Ausgabeland.
Eine Ausnahme besteht für 2-Euro-Gedenkmuenzen, deren Größe, Gewicht und Wertseite dem üblichen 2-Eurostueck entspricht. Diese Gedenkmünzen sind als gesetzliches Zahlungsmittel auch in den anderen Euro-Ländern zugelassen. So kann also mit der von der Bundesregierung 2006 neu ausgegebenen 2-Euro-Gedenkmuenze Schleswig-Holstein, auf der das Lübecker Holstentor abgebildet ist, im gesamten Euro-Währungsgebiet bezahlt werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)
Pressestelle
Burgstr. 28, 10178 Berlin
Telefon: (030) 16630, Telefax: (030) 16631399

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