Zahnärzte begrüßen TK-Verzicht auf Verwaltungsgebühr bei Kostenerstattung
(Berlin) - Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte e.V. begrüßt den Vorstoß der Techniker Krankenkasse (TK), auf einen Verwaltungskostenabschlag bei der Kostenerstattung zu verzichten. "Die TK zeigt damit, dass sie den Umgang mit der Kostenerstattung als echten Wettbewerbsfaktor begreift", erklärte Dr. Wolfram Sadowski, stellvertretender Bundesvorsitzender des FVDZ. "Das ist ein Schritt in die richtige Richtung."
Die Regierung hatte kürzlich im GKV-Finanzierungsgesetz die Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte erleichtert. Demnach können Kassenversicherte die Kostenerstattung seit dem 1. Januar quartalsweise erproben, ohne sich längerfristig binden zu müssen. Zugleich sollten die Verwaltungsgebühren, die gesetzliche Kassen für die Rechnungsabwicklung erheben können, sinken. Die TK hat jetzt als erste gesetzliche Kasse vollständig auf Verwaltungsgebühren verzichtet.
Quelle und Kontaktadresse:
Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V., Hauptstadtbüro
Pressestelle
Auguststr. 28, 10117 Berlin
Telefon: (030) 243427-0, Telefax: (030) 243427-67

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