Pressemitteilung | KZV Berlin - Kassenzahnärztliche Vereinigung

Zahnärzte: Unbedingt Bonusheft führen

(Berlin) - Ein regelmäßiger Zahnarztbesuch lohnt sich. Darauf verweist in Berlin die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV). "Nicht nur, dass dadurch der Zahnzustand festgestellt werden kann. Durch das Bonusheft, in das zahnärztliche Kontrolluntersuchungen eingetragen werden, können sich gesetzlich Versicherte bei einer bevorstehenden Behandlung viel Geld ersparen", sagt der KZV-Vorstandsvorsitzende und praktizierende Zahnarzt Dr. Jörg-Peter Husemann.

Anlass zur Sorge ist für Husemann eine aktuelle repräsentative Studie der DEVK- Versicherung. Demnach führen 57 Prozent der Deutschen ihre Bonushefte nicht regelmäßig, 80 Prozent der Versicherten wissen nicht, dass sie lückenlos einen jährlichen Zahnarztbesuch nachweisen müssen, um die Zulage zu bekommen und gar 39 Prozent der deutschen Bevölkerung besitzen laut Studie noch nicht einmal ein Heft.

Husemann: "Die Zahlen der Studie sind alarmierend. Denn wer hat denn in diesen Zeiten Geld zu verschenken? Einmal ganz abgesehen davon, dass bei einem ausbleibenden Zahnarztbesuch kleinere Schäden gar nicht erst festgestellt werden können. Und fast immer ist es so, dass man durch die Behandlung minimaler Schäden größere Eingriffe vermeidet. Eine zahnärztliche Untersuchung kann so selbstverständlich und problemlos sein, wie Haare schneiden. Warum dann fast 60 Prozent der Bevölkerung die gewährten Zuschüsse verschenken, bleibt ein Rätsel."

Das Bonusheft - die Zuschüsse

Bei Patienten, die nachweislich in den letzten fünf Jahren jedes Jahr zur Kontrolle waren, übernimmt die Kasse zusätzlich zum Festzuschuss-Betrag (Regelversorgung) weitere 20 Prozent. Wer im Bonusheft vermerkt hat, dass er in den letzten 10 Jahren regelmäßig beim Zahnarzt war, erhält einen Bonus von 30 Prozent auf den Festzuschuss. Um den Bonus zu bekommen, müssen Patienten ab dem 18. Lebensjahr jährlich einmal zur Kontrolle. Die Vorsorgeuntersuchung ist zweimal im Jahr kostenfrei.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin -Körperschaft des öffentlichen Rechts - Pressestelle Georg-Wilhelm-Str. 16, 10711 Berlin Telefon: (030) 89004-183, Telefax: (030) 89004-102

(el)

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