Zahnärzte wenden Gebührenordnung korrekt an
(Berlin) - Zahnärzte verhalten sich bei der Bemessung ihrer Gebühren völlig rechtskonform, so der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Dr. Jürgen Weitkamp. Er nimmt damit Stellung zu einem Artikel der Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 03. März 2003. Weitkamp begründet dies mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2001, in dem festgestellt wurde, dass die Zahnärzte von den Gestaltungsmöglichkeiten, die ihnen die Gebührenordnung eröffnet, nur wenig Gebrauch machen. Weitkamp mahnt den Gesetzgeber abermals an, die seit 15 Jahren unveränderten Punktwerte der Gebührenordnung für Zahnärzte der wirtschaftlichen Entwicklung anzupassen.
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