Pressemitteilung | Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) - Geschäftsstelle Köln

Zahnärzte ziehen wegen Praxisgebühr vor das Bundesschiedsamt / Inkasso-Risiko und kostenlose Vorsorgeuntersuchung umstritten

(Berlin) - Die Verhandlungen zwischen Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und den Spitzenverbänden der Krankenkassen über die Regelungen zur Praxisgebühr für den zahnärztlichen Bereich sind festgefahren. Die strittigen Punkte sollen nun am 08. Januar vor dem Bundesschiedsamt geklärt werden.

„Auch nach mehreren zähen Verhandlungsrunden bleiben zwei Knackpunkte. Erstens: Wir können nicht den Zahnärzten das Inkasso-Risiko für eine Gebühr aufzwingen, die allein den Kassen zufließt. Zweitens: Patienten müssen sich zweimal im Jahr kostenlos zahnärztlich untersuchen lassen können. Alles andere widerspricht dem Präventionsgedanken, den auch die Kassen und das Bundesgesundheitsministerium immer so hoch halten“, erklärte dazu Dr. Jürgen Fedderwitz, der amtierende Vorsitzende der KZBV.

Der Kompromiss zur Inkasso-Regelung, der am 08. Dezember zwischen Krankenkassen und Ärzteschaft ausgehandelt wurde, gilt nicht für den zahnärztlichen Bereich. Für Fedderwitz scheidet eine Übernahme des Verhandlungsergebnisses durch die KZBV wegen erheblicher rechtlicher und praktischer Bedenken derzeit aus. Fedderwitz weiter: „Weil zum Inkrafttreten der Praxisgebühr am 01. Januar keine Einigung auf dem Tisch liegt, müssen wir den Zahnärzten restriktive Regeln für die Einbehaltung der Praxisgebühr empfehlen.“

Die Gebühr solle daher bei jeder ersten Behandlung im Kalendervierteljahr eingezogen werden, wenn der Patient mindestens 18 Jahre alt ist und keine aktuelle Überweisung eines anderen Zahnarztes bzw. Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse vorgelegt werden kann.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) Universitätsstr. 71-73, 50931 Köln Telefon: 0221/40010, Telefax: 0221/404035

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