ZDK begrüßt praxisnahe Position des EU-Parlaments zur Fahrzeugüberwachung
(Berlin) - Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt die Entscheidungen des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments zur Überarbeitung der EU-Regeln für die regelmäßige Fahrzeugüberwachung und technische Straßenkontrollen. Aus Sicht des Kfz-Gewerbes setzt das Parlament damit wichtige Signale für mehr Praxisnähe, Technologieneutralität und Verbraucherfreundlichkeit.
Besonders positiv bewertet der ZDK die Ablehnung einer verpflichtenden jährlichen Hauptuntersuchung für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ab einem Fahrzeugalter von zehn Jahren. „Eine generelle Verkürzung der Prüfintervalle wäre weder verhältnismäßig noch fachlich ausreichend begründet gewesen“, erklärt der ZDK. Bereits heute hätten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, bei Bedarf strengere nationale Regelungen einzuführen.
Ebenso begrüßt der ZDK die geplante Modernisierung der Prüfkataloge. Die Einbeziehung moderner Fahrerassistenzsysteme wie Notbremsassistenten oder Airbags in die regelmäßige technische Überwachung sei ein notwendiger Schritt, um die tatsächliche Funktionsfähigkeit sicherheitsrelevanter Systeme dauerhaft sicherzustellen. Auch die vorgesehenen zusätzlichen Prüfpunkte für Elektro- und Hybridfahrzeuge entsprechen nach Auffassung des ZDK der technologischen Entwicklung des Fahrzeugbestands.
Kritisch begleitet der ZDK hingegen zusätzliche Dokumentationspflichten für Werkstätten im Zusammenhang mit der Erfassung von Kilometerständen. Zwar sei die Bekämpfung von Tachomanipulationen ein wichtiges Ziel, jedoch müsse zusätzlicher bürokratischer Aufwand für kleine und mittlere Kfz-Betriebe auf ein Mindestmaß begrenzt bleiben. Vor diesem Hintergrund bewertet der ZDK die vorgesehene Bagatellgrenze für Reparaturen unter einer Stunde als wichtigen Schritt.
Positiv sieht das deutsche Kfz-Gewerbe zudem die geplante Möglichkeit, Hauptuntersuchungen künftig auch vorübergehend in anderen EU-Mitgliedstaaten durchführen zu können. Dies erleichtere insbesondere Berufspendlern, Langzeitreisenden und im Ausland tätigen Fahrzeughaltern die Mobilität innerhalb Europas.
Mit Blick auf die Emissionsprüfung unterstützt der ZDK technologieoffene und praktikable Lösungen. Die Entscheidung des Verkehrsausschusses, zusätzliche Messungen von Stickoxiden und Partikelanzahl den Mitgliedstaaten freiwillig zu überlassen, trägt aus Sicht des ZDK den unterschiedlichen technischen und infrastrukturellen Voraussetzungen in Europa Rechnung.
Der ZDK hatte sich massiv gegen eine verpflichtende Messung von Stickoxiden bei Pkw und Nutzfahrzeugen ausgesprochen. Es gäbe schlichtweg „kein praktikables Prüfverfahren – insbesondere die Konditionierung des Fahrzeugs ist nicht umsetzbar. Des Weiteren wären Kfz-Betriebe hohe Investitionskosten aufgebürdet worden. Das haben wir im ersten Schritt abgewendet, so Peckruhn. Jetzt liegt es an der Bundesregierung sich an das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zu halten und kein „Gold-Plating“ zu betreiben.
„Die Beschlüsse zeigen, dass Verkehrssicherheit, Umweltziele und wirtschaftliche Praktikabilität miteinander vereinbar sein müssen“, betont der ZDK. „Entscheidend wird nun sein, dass auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren Augenmaß und technische Umsetzbarkeit gewahrt bleiben.“
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe - Hauptstadtbüro, Andreas Cremer, Pressesprecher(in), Markgrafenstr. 35, 10117 Berlin, Telefon: 030 2510387
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