ZDK: Brüsseler Bürokratiemonster erweist Autokunden einen Bärendienst
(Berlin) - Zentralverband Deutsches Kfz Gewerbe (ZDK) bemängelt fehlende Praxistauglichkeit des Vorschlages der EU-Kommission für eine EU weite einheitliche Fahrzeugkennzeichnung und appelliert an Bundeswirtschaftsministerin Reiche in einem Acht-Punkte-Papier für weitreichende Korrekturen.
Als Teil des sogenannten „Automotive Package“ hat die EU Kommission am 16. Dezember 2025 den Vorschlag für eine Verordnung zur Kennzeichnung von Fahrzeugen und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/94/EG vorgelegt. Ziel der Neuregelung ist die verlässliche und vergleichbare Versorgung von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Informationen beim Fahrzeugkauf, um fundierte Entscheidungen zu ermöglichen und umweltfreundlichere, emissions und verbrauchsarme Pkw zu fördern.
„Die EU-Kommission schießt über das Ziel hinaus, wenn nunmehr auch Gebrauchtwagen in die Regulierung mit aufgenommen werden sollen. Dies öffnet professionell agierenden Abmahnvereinen Tür und Tor, da Gebrauchtfahrzeuge nicht selten vom Originalzustand abweichen und daher kaum objektive Verbrauchswerte für diese Fahrzeuge vorliegen“, so ZDK-Präsident Thomas Peckruhn. „Hinzu kommt, dass ältere Gebrauchtwagen nach NEFZ-Zyklus zugelassen wurden, mittlerweile aber der WLTP-Wert für die Kennzeichnung entscheidend sind. Komplizierte Umrechnungen sind von den Händlern kaum leistbar“, so Peckruhn.
In einer Stellungnahme an das Bundeswirtschaftsministerium fordert der ZDK deutliche Nachbesserungen und ein engagiertes Auftreten der Bundeswirtschaftsministerin gegenüber der EU-Kommission. „Für die Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen die zahlreichen Neuerungen keinerlei Mehrwert. Für den Fahrzeughandel birgt die Regulierung zu viele Risiken, um überhaupt noch ältere Gebrauchtfahrzeuge anzubieten oder gar in Zahlung zu nehmen. Den Gebrauchtwagenkunden erweist das Brüsseler Bürokratiemonster einen Bärendienst“, so Peckruhn.
Der ZDK appelliert an das Bundeswirtschaftsministerium, rechtssichere, praktikable und technologisch umsetzbare Vorschriften zu formulieren, die den unterschiedlichen Rollen und Einflussmöglichkeiten von Herstellern, Händlern und sonstigen Marktteilnehmern gerecht werden. Nur so kann die Verordnung sowohl den Verbraucherinteressen als auch der Wettbewerbsfähigkeit der Automobilwirtschaft dienen und die angestrebte Vollharmonisierung im Binnenmarkt erreichen.
Die acht zentralen Forderungen des ZDK:
1. Kennzeichnungspflicht für Gebrauchtfahrzeuge
Beschränkung der Kennzeichnungspflicht auf neue Pkw. Gebrauchtfahrzeuge fehlen oft WLTP Werte oder diese sind durch Alterung/Umbauten unzutreffend.
2. Information über Batteriezustand (State of Health) bei gebrauchten BEV/PHEV
Keine SoH Angabepflicht für Gebrauchtwagen, sondern Beschränkung der Kennzeichnungspflicht auf Neufahrzeuge.
3. Keine Ausdehnung auf leichte Nutzfahrzeuge
Fokus auf Pkw beibehalten; Nutzfahrzeuge haben geringe Relevanz für Privatkunden, daher wäre eine Ausweitung unverhältnismäßig.
4. Klare Definitionen und Konkretisierung der Umsetzungspflichten
Detaillierte Vorgaben zu Ort, Form, Dauer und Zeitpunkt der Kennzeichnung (insb. Online/Print) sowie eindeutige Definitionen zentraler Begriffe.
5. Produktdatenbank / digitale Vereinfachung („Klassen Pfeil“)
Einsatzbereitschaft und klare Regelungen zur EU Produktdatenbank parallel zum Inkrafttreten schaffen; sowie eindeutige Verantwortlichkeit und Haftung bei Herstellern; QR Code Option für den „Klassen Pfeil“.
6. Verantwortung der Service Provider / Online Plattformbetreiber
Pflichten müssen dem jeweiligen Einflussbereich folgen; Plattformbetreiber sind in die Verantwortung zu nehmen; Händler können nur insoweit verpflichtet werden, wie sie Einfluss auf die Darstellung haben.
7. Fahrzeug Konfiguratoren
Verantwortung für korrekte Darstellung und Kennzeichnung liegt beim Betreiber des Konfigurators; klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten und Konkretisierung des Begriffs „Konfigurator“/erfasste Werbemittel.
8. Harmonisierung der Marktüberwachung und Sanktionen auf EU Ebene
Einheitliche EU Regelungen zur Marktüberwachung und Sanktionen, um Teilharmonisierung und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK), Jürgen Hasler, Hauptgeschäftsführer(in), Franz-Lohe-Str. 21, 53129 Bonn, Telefon: 0228 91270
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