ZdK fordert Nachbesserungen am Gendiagnostikgesetz
(Bonn) - Mit Blick auf die am Montag, dem 26. Januar 2009, anstehenden Berichterstattergespräche zum Gendiagnostikgesetz hat sich das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) in einer Stellungnahme für einige Nachbesserungen ausgesprochen.
Das ZdK fordert ein Verbot von Tests mit nicht einwilligungsfähigen Menschen ausschließlich zu Forschungszwecken, ein Verbot von vorgeburtlichen Gentests, die der Erkennung von Erkrankungen dienen, die sich erst im späteren Leben auswirken, und die Verbesserung von Beratungsangeboten.
Die Stellungnahme des ZdK hat folgenden Wortlaut:
Das ZdK begrüßt, dass die Bundesregierung den Entwurf eines Gendiagnostikgesetzes vorgelegt hat, der ausgehend von der Besonderheit genetischer Daten zum Schutz der betroffenen Menschen zahlreiche sinnvolle Regelungen vorsieht. Der Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung. Er orientiert sich an der Würde, dem Persönlichkeitsschutz sowie der Selbstbestimmung der Menschen. Zugleich spricht sich das ZdK für weitere gesetzliche Verbesserungen aus, um den Schutz von behindertem und ungeborenem Leben noch besser zu gewährleisten.
Aus Sicht des ZdK ist es unverständlich und nicht vertretbar, dass genetische Untersuchungen zu Forschungszwecken vom Anwendungsbereich des Gendiagnostikgesetzes ausgeklammert werden sollen. Vielmehr muss eine genetische Untersuchungspraxis im Interesse und zum Schutz der betroffenen Menschen, vor allem auch der nicht einwilligungsfähigen Personen, besser gesetzlich abgesichert werden, wenn genetische Untersuchungen zu Forschungszwecken stattfinden. Unverständlich ist für das ZdK, dass der Gesetzesentwurf fremdnützige Tests an nicht einwilligungsfähigen Menschen als Ausnahmeregelung erlaubt. Das ZdK hält dies für hochproblematisch, weil diese Tests nicht dem Wohl des direkt Betroffenen gelten und über die Gruppennützigkeit hinausgehen.
Aus Sicht des ZdK sind die Regelungsvorschläge zu vorgeburtlichen Untersuchungen im Gendiagnostikgesetz unzureichend und bedürfen einer Präzisierung und Ergänzung.
Es bedarf einer Ergänzung um ein Verbot von Gentests für so genannte spät manifestierende Erkrankungen. Dieses Verbot ist durch strafrechtliche Regelungen abzusichern.
Das ZdK spricht sich dafür aus, die im Gendiagnostikgesetz für vorgeburtliche genetische Untersuchungen vorgesehene Beratung im Schwangerschaftskonfliktgesetz zu ergänzen. Damit wird eine verbesserte ärztliche Beratung, ärztliche Hinweispflicht auf psychosoziale Beratung und Bedenkzeit nach pathologischem Befund für die Schwangere, die eine Pränataldiagnostik hat durchführen lassen, zum gesetzlichen Regelangebot mit gesetzlicher Refinanzierungspflicht.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralkomitee der deutschen Katholiken
Theodor Bolzenius, Pressesprecher
Hochkreuzallee 246, 53175 Bonn
Telefon: (0228) 382970, Telefax: (0228) 3829744
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