Pressemitteilung | Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)
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Zehn-Euro-Gedenkmünzen nur im ausgebenden Land gesetzliches Zahlungsmittel

(Berlin) - Seit 2002 ist der Euro im Umlauf, und schon gibt es eine Vielzahl von Gedenkmünzen. So hat allein Deutschland seit der Währungsumstellung inzwischen über 30 verschiedene Zehn-Euro-Gedenkmünzen herausgegeben. Diese sind jedoch nur im Inland gesetzliches Zahlungsmittel, nicht dagegen in anderen Euro-Ländern. Denn obwohl es sich um offizielle Zahlungsmittel handelt, gelten diese Münzen nur in dem jeweiligen Ausgabeland.

Eine Ausnahme besteht für Zwei-Euro-Gedenkmünzen, deren Größe, Gewicht und Wertseite dem üblichen Zwei-Euro-Geldstück entspricht. Diese Gedenkmünzen sind als gesetzliches Zahlungsmittel auch in den anderen Euro-Ländern zugelassen. So kann also beispielsweise mit den Münzen „Schleswig-Holstein“ von 2006, „Mecklenburg-Vorpommern“ von 2007 oder „Hamburg“ von 2008 im gesamten Euro-Währungsgebiet bezahlt werden.

Weitere Informationen rund um die Themen Geld, Steuern und Vorsorge finden Verbraucher unter www.infos-finanzen.de. Zusatzangebote wie verschiedene Finanzrechner, ein Glossar mit Begriffserklärungen, weiterführende Links, abonnierbare Audiobeiträge (Podcast) und die Möglichkeit zur Bestellung bzw. zum Download von verbraucherorientierten Broschüren des Bankenverbandes runden das Angebot ab.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) Pressestelle Burgstr. 28, 10178 Berlin Telefon: (030) 16630, Telefax: (030) 16631399

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