Pressemitteilung | Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) - Geschäftsstelle Münster
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Zeitarbeit: Innovativer Mittelstand will faire Tarifstandards sichern / AMP-Verweigerungshaltung schadet nur der Zeitarbeitsbranche

(Münster) - „Die Sticheleien von einzelnen Minoritäten-Vertretern in der Zeitarbeitsbranche können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die überwiegende Mehrheit der Personaldienstleistungsunternehmen in Deutschland ein großes Interesse daran hat, faire Wettbewerbsspielregeln einzuhalten, soziale Branchenstandards zu sichern und Lohnspiralen nach unten einen gesetzlichen Tarif-Riegel vorzuschieben“, erklärte iGZ-Bundesgeschäftsführer Werner Stolz zu den jüngsten Vorwürfen des AMP, diese Ziele seien angeblich verfassungswidrig.

Er erinnerte daran, dass Mitglieder dieses Verbandes bereits bei der Verabschiedung der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes eine Verfassungsklage gegen Teile der Neuregelungen unterstützt hätten und damit vor dem Bundesverfassungsgericht eine herbe Niederlage kassierten. Jetzt werde erneut mit vorgeschobenen juristischen Scheinargumenten gegen vernünftige Branchenideen polemisiert, obwohl die ständige Rechtsprechung der obersten Verfassungshüter dem Gesetzgeber in arbeitsmarktpolitischen Fragen zu Recht einen weiten Ermessensspielraum einräumt.

"Offensichtlich erkennt inzwischen auch die AMP-Verbandsspitze, dass nach den jüngsten Koalitionsvereinbarungen die Signale für eine Aufnahme der Zeitarbeit in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf Grün gestellt worden sind“, so Stolz. Die vom iGZ-BZA mit der DGB-Tarifgemeinschaft ausgehandelten Mindestarbeitsbedingungen könnten dann demnächst weder national noch international unterlaufen werden. Insoweit werde die Bundesregierung nach entsprechenden Verlautbarungen alle etwaig noch bestehenden Hürden im Gesetzgebungsverfahren ab Herbst überwinden und die dann geltenden neuen Voraussetzungen für die Aufnahme weiterer Branchen festlegen.

Aus seiner früheren Tätigkeit als Geschäftsführer beim Hauptverband der Deutschen Bauindustrie müsse der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Mittelständischer Personaldienstleister (AMP), Thomas Hetz, doch noch wissen, dass die dort längst umgesetzten Mindestlöhne in der Baubranche kein Teufelswerk seien, sondern den dortigen Arbeitsplatzabbau nachweislich zumindest aufgehalten habe.

„Selbst Vertreter des AMP-Tarifpartners, die Tarifgemeinschaft Zeitarbeit beim Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschland, erklärten inzwischen öffentlich, dass eine einvernehmliche Lösung durchaus möglich sei. Die politischen Diskussionen über dieses Thema haben längst ein Stadium erreicht, dass den vielen Worten nun endlich zügige legislatorische Taten folgen müssen“, forderte der iGZ-Bundesgeschäftsführer. Dies anzumahnen – wie es der mitgliederstärkste Arbeitgeberverband in der Zeitarbeit unermüdlich täte, habe nichts mit Blindheit, aber viel mit Weitblick und Verantwortung für seriöse Personaldienstleistungen zu tun.

Im Übrigen ist es der AMP-Spitze wohl entgangen, dass der Koalitionsbeschluss nicht „Betriebszählerei“ als Kriterium bei der Frage vorsieht, welche Branche ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen wird. Vielmehr soll auch hier wie im Tarifvertragsgesetz die sog. 50 Prozent-Quote den Ausschlag geben, also die zuständigen Tarifpartner müssen fünfzig Prozent der Beschäftigten in der Zeitarbeitsbranche organisieren. Hierzu hüllt sich der AMP verständlicherweise in beredtes Schweigen, weil seine Mitgliedsunternehmen diese Hürde weit verfehlen.

Insoweit sind die öffentlichen AMP-Einlassungen erneut als Versuche einzustufen, die eigene Klientel zu bedienen statt mutig nach vorne zu schauen, um gemeinsam mit den beiden großen Arbeitgeberverbänden iGZ sowie BZA an sachgerechten Lösungen mitzuwirken. Diese konfrontative Verweigerungshaltung schadet letztlich der Zeitarbeitsbranche und sollte in Zukunft lieber unterbleiben.

Quelle und Kontaktadresse:
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Simone Kemper, Pressesprecherin Erphostr. 56, 48145 Münster Telefon: (0251) 9811217, Telefax: (0251) 9811229

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