Pressemitteilung | Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) - Geschäftsstelle Münster

Zeitarbeitsbranche fordert vom Kanzler Kurskorrekturen / iGZ: Wege aus der Arbeitsmarktkrise finden

(Münster) - Am kommenden Freitag will Bundeskanzler Gerhard Schröder im Rahmen einer Regierungserklärung eine „klare Orientierung“ über seinen weiteren Reformkurs geben. Damit besteht die Möglichkeit, auch noch einmal das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitmarkt im Sinne der ursprünglichen Hartz – Ideen nachzubessern, um die Beschäftigungschancen bei Zeitarbeitsunternehmen in großem Umfang zu erhalten. „Wenn der Kanzler beschäftigungspolitisch erfolgreich sein will, sollte er diese Chance auch nutzen und Kurskorrekturen an dem Gesetzentwurf vornehmen ,“ fordert Werner Stolz, Bundesgeschäftsführer des Interessenverbandes Zeitarbeit (iGZ), der bundesweit rund 750 mittelständische Zeitarbeitsunternehmen vertritt.

Das neue Gesetz verankert ab dem 01.01.2004 die gleichen Arbeits- und Lohnbedingungen für die Zeitarbeitnehmer wie im Entleihbetrieb grundsätzlich ab dem ersten Einsatztag. „Diese Vorgabe – gleicher Lohn für gleiche Arbeit – ist in der Zeitarbeitsbranche wirtschaftlich unsinnig und schlicht fehl am Platz“, erklärt Stolz und verweist hierbei auf gleichlautende Feststellungen des Nürnberger Chefs der Bundesanstalt für Arbeit, Florian Gerster. Die notwendigen Wege aus der Arbeitsmarktkrise seien nicht in mehr Bürokratie und einer Verteuerung der Arbeit zu finden. Zeitarbeit könne nur dann einen dauerhaften Anreiz für die Schaffung von Arbeitsplätzen darstellen, wenn sie sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitssuchende attraktiv sei. Deshalb müsse die Inanspruchnahme von Leiharbeitnehmern für Unternehmen auch in Zukunft wirtschaftlich akzeptabel bleiben.

Nach Meinung des iGZ hätten die DGB – Gewerkschaften in den laufenden Tarifverhandlungen mit den Zeitarbeitgeberverbänden leider noch keine echte Bereitschaft gezeigt, für ein solches Tarifsystem mit funktionierenden Spielregeln im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung einzutreten. „Dies gilt besonders für weniger qualifizierte Arbeitssuchende, für die Zeitarbeit vielfach ein Rettungsanker im Arbeitsmarkt gewesen ist“, so Stolz. Ursache dieses Dilemmas sei die handwerklich wenig geglückte Gesetzesvorgabe, dass von den Gewerkschaften hier ein Tarifvertrag zur Unterschreitung des „equal – pay – Prinzips“ erwartet werde, damit es nicht zu einem Abwürgen des Job-Motors-Zeitarbeit komme. Diese Hoffnung könne sich jedoch als sehr trügerisch erweisen, weil immer noch breite Kreise in den Gewerkschaften wenig Neigung verspüren, diese Dienstleistungsbranche zu fördern. Diese Grundhaltung mache deutlich, dass ein wirklich beschäftigungsfördernder Tarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche wohl kaum abgeschlossen werde. Daher bedarf es auch zwingend der Änderung der gesetzlichen Vorgaben.

„Jetzt können Sie in Ihrer Regierungserklärung noch die Weichen für mehr Beschäftigung in diesem Wachstumsmarkt stellen“, appelliert deshalb auch iGZ - Bundesgeschäftsführer Werner Stolz an den Bundeskanzler.

Quelle und Kontaktadresse:
iGZ -Interessengemeinschaft deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Hüfferstr. 9-10 48149 Münster Telefon: 0251/7779678 Telefax: 0251/9720623

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