Zeitlich gestaffelte Lohnangleichung ab 1. November für M + E- sowie Chemie-Industrie gültig / Branchenzuschläge treten in Kraft
(Münster) - "Mit den neuen Branchenzuschlagstarifen haben die Tarifvertragsparteien nicht nur den gordischen Knoten der Lohnangleichung von Zeitarbeitnehmerschaft und Stammpersonal durchschlagen, sondern auch das Damoklesschwert der Politik entschärft, die den Sozialpartnern ein Ultimatum gestellt hatte", begrüßt iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz die Einführung der Zuschlagstarife für die Zeitarbeitsbranche zum 1. November 2012.
Wäre keine Einigung erfolgt, hätte der Gesetzgeber die Tarifautonomie außer Kraft gesetzt und zur gesetzlichen Regelung gegriffen. Zunächst gilt die zeitlich gestaffelte Lohnangleichung für die Metall- & Elektro- sowie für die chemische Industrie und damit für gut 50 Prozent der rund 800.000 Zeitarbeitnehmer. Sie schließen in fünf Stufen und binnen neun Monaten die Tariflücke zwischen der Zeitarbeit und den Mitarbeitern aus dem Einsatzbetrieb der beiden Branchen. Zum 1. Januar 2013 treten dann Branchenzuschläge für die Kunststoff verarbeitende Industrie und die Kautschuk-Industrie in Kraft. Zuschläge für weitere Branchen werden folgen. Stolz macht deutlich, dass die Branchenzuschläge in den genannten Branchen von allen Zeitarbeitsunternehmen gewährt werden müssen: "Die Branchenzuschläge werden dort, wo sie zu zahlen sind, Teil des Grundentgelts. Wer dieses nicht korrekt gewährt, riskiert hohe Nachforderungen der Mitarbeiter und der Sozialversicherungen." Der iGZ hat seinen Mitgliedsunternehmen detailliertes Informationsmaterial und Anwendungshilfen zur Umsetzung der Branchenzuschläge zur Verfügung gestellt.
Quelle und Kontaktadresse:
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
Wolfram Linke, Pressesprecher
PortAL 10 / Albersloher Weg 10, 48155 Münster
Telefon: (0251) 322620, Telefax: (0251) 32262100
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